Düsseldorf Rechtsstreit bei Stadtsparkasse teuer

Düsseldorf · Fünf Gutachten plus Rechtsberatungen kosten insgesamt fast 800.000 Euro.

Der seit 2014 schwelende Streit um Ausschüttungen der Stadtsparkasse an die Stadt schlägt sich inzwischen auch in einem kostenträchtigen Wettbewerb von Gutachtern und Beratern nieder. Auf der einen Seite stehen Vorstand und Verwaltungsrats-Mehrheit (CDU und Arbeitnehmervertreter), auf der anderen Oberbürgermeister Thomas Geisel, der auch Verwaltungsratschef ist, und die Ampel-Vertreter von SPD, Grünen und FDP. Insgesamt sollen dafür gut informierten Kreisen zufolge rund 800.000 Euro an Kosten zusammengekommen sein.

Fünf Gutachten wurden dafür inzwischen in Auftrag gegeben: Geisel beauftragte die Berliner Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Gutachter ist Benedikt Wolfers, ausgewiesener Experte für Sparkassen und kommunale Trägerschaft. Er stützt Geisels Kurs und gilt als enger Vertrauter. Ein weiteres Gutachten erstellte eine Wirtschaftsberatung für rund 40.000 Euro. Für beides wird ein Betrag von 263.000 Euro fällig. Nun wird gestritten, wer das zahlen soll. Nach Ansicht Geisels muss das die Stadtsparkasse.

Die hat jedenfalls die Rechnungen für die anderen Gutachten übernommen. Zwei wurden vom Vorstand beauftragt (bei der Düsseldorfer Kanzlei Hengeler Müller), die Summe soll etwas niedriger sein als die von Geisels Gutachten, um die 200.000 Euro. Ein fünftes Gutachten hat der Verwaltungsrat mit CDU-Arbeitnehmer-Mehrheit bei der Kanzlei Görg in Auftrag gegeben - im Vorfeld der Stellungnahme für die Sparkassenaufsicht beim Finanzministerium. Die Kosten dafür sollen im fünfstelligen Bereich und damit deutlich unter denen der anderen Gutachten liegen. Hinzu kommt die ständige Rechtsberatung des Verwaltungsrats von Frank Schäfer (Sernetz Schäfer) mit entsprechenden weiteren Kosten.

Die Stadtsparkasse weigert sich, die Kosten von Geisels Gutachten zu übernehmen, er hat es aus der städtischen Kasse überwiesen, pocht aber auf Erstattung. Dabei stellt sich die Frage, ob er sie als Verwaltungsratschef oder als Beanstandungsbeamter (Oberbürgermeister) in Auftrag gegeben hat. Laut Verwaltungsrechtlern ist strittig, ob ein einzelnes Mitglied des Verwaltungsrats einen solchen Auftrag ohne Mehrheit erteilen kann. Es gibt auch Beispiele, bei denen Sparkassen die Kosten des Beanstandungsbeamten tragen. Das muss aber in der jeweiligen Satzung stehen, in Düsseldorf sei dies nicht der Fall.

(dr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort