Welle von Einwänden der Verteidigung Mannesmann-Prozess schleppend gestartet

Düsseldorf (ddp). Das Düsseldorfer Landgericht ist seit Mittwoch Schauplatz eines der spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit einer Welle von Einwänden der Verteidigung begann vor der 14. großen Wirtschaftsstrafkammer der Mannesmann-Prozess gegen sechs führende Vertreter aus Finanzwelt und Industrie. Nach einem schleppenden Anfang mit vielen Unterbrechungen zeichnet sich eine Fortsetzung des Verfahrens ab.

Start des Mannesmann-Prozesses
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<P>Düsseldorf (ddp). Das Düsseldorfer Landgericht ist seit Mittwoch Schauplatz eines der spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit einer Welle von Einwänden der Verteidigung begann vor der 14. großen Wirtschaftsstrafkammer der Mannesmann-Prozess gegen sechs führende Vertreter aus Finanzwelt und Industrie. Nach einem schleppenden Anfang mit vielen Unterbrechungen zeichnet sich eine Fortsetzung des Verfahrens ab.

In dem Verfahren müssen sich die Angeklagten - unter ihnen der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, der frühere Mannesmann-Aufsichtsratssitzende Joachim Funk, sowie der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel - verantworten. Insgesamt geht es um die Summe von 111 Millionen Mark (60 Millionen Euro), die im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone aus Sicht der Staatsanwaltschaft ohne Rechtsgrundlage an damals aktive und frühere Mannesmann-Vorstände geflossen sein sollen.

Zum Prozessauftakt versuchte die Verteidigung erfolglos, die Verlesung der Anklageschrift zu verhindern. In einem Antrag wurde die Schrift als gesetzeswidrig kritisiert, weil sie nicht aktualisiert worden sei. Diesen Antrag wies das Gericht ebenso zurück wie einen Besetzungseinwand der Verteidigung, der die Zuständigkeit des Gerichts anzweifelte. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöffer betonte, die Kammer sei ordnungsgemäß besetzt und der Beschluss der Zuständigkeit rechtmäßig.

Die Beschlüsse für die Zahlungen wurden im vierköpfigen Präsidium des Mannesmann-Aufsichtsrates gefasst, dem Funk, Ackermann, Zwickel und der mitangeklagte frühere Betriebsratschef Jürgen Ladberg angehörten. Die Strafverfolger sind der Ansicht, dass die Beschuldigten eine bewusste Schädigung des Firmenvermögens vornahmen.

In der Anklageverlesung betonte die Staatsanwaltschaft, Anlass der von Funk und Esser angeregten Zahlungen sei allein die Befürwortung einer freundlichen Übernahme von Mannesmann durch Vodafone gewesen. Die Verteidiger rügten, damit stehe erneut der Vorwurf der Käuflichkeit gegen Esser im Raum, den die Strafkammer bereits verworfen habe.

Esser hatte nach der Fusion, gegen die er bis zuletzt eine beispiellose Abwehrschlacht organisiert hatte, etwa 32 Millionen Mark als so genannte Anerkennungsprämie erhalten. Zusammen mit Abfindungszahlungen, die jedoch nicht beanstandet wurden, soll er nach der Übernahme knapp 66 Millionen Mark kassiert haben

Funk sagte in dem Verfahren, er habe "zu keinem Zeitpunkt" weder heute noch vor vier Jahren eine Straftat in seinem Handeln gesehen. Den Tag des Prozessbeginns nannte er eine "Zäsur" in seinem Leben. Er sei zuversichtlich, dass die Hauptverhandlung die "Thesen" der Anklage widerlege und vertraue in die Unabhängigkeit des Gerichts.

Ackermann sagte unmittelbar vor Prozessbeginn, Deutschland sei das einzige Land, "wo diejenigen, die erfolgreich Werte schaffen", vor Gericht stehen. Auf seinen Gemütszustand angesprochen sagte Ackermann, er fühle sich "gut". Esser, der sich lediglich wegen Beihilfe zur Untreue verantworten muss, bekräftigte, dass er sich bei der Übernahme aus seiner Sicht korrekt verhalten habe. Er werde nicht die Einstellung des Verfahrens beantragen

Am Mittwoch wollen sich die Angeklagten zu den Vorwürfen äußern. Esser kündigte für seine Ausführungen bereits eine Dauer von rund fünf Stunden an. Zwickel will sich nach eigenen Angaben rund eine Stunde zur Sache einlassen.

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