Klage nach Flughafenbrand Ex-Angestellte geht leer aus

Silvia Kiy kämpft seit zwölf Jahren um ihre Anerkennung als 89. Opfer des verheerenden Flughafenbrandes vom April 1996. Doch am Mittwoch erlitt die 46-Jährige erneut einen schweren Rückschlag. Das Landgericht wies ihre Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz von 50.000 Euro als unbegründet zurück. (Az: 13 O 324/05)

Als der Flughafen Düsseldorf brannte
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Giftige Gase in einer tiefschwarzen Wolke waren am 11. April 1996 durch das Flughafengebäude gewabert. 17 Menschen kamen bei dem Brand ums Leben, 88 weitere wurden teils schwer verletzt. Silvia Kiy arbeitete als Durchsuchungskraft am Terminal A, als das durch Schweißfunken ausgelöste Feuer aufflammte, sich über Zwischendecken durch das gesamte Terminal fraß.

Die jetzt 46-jährige Ex-Regierungsangestellte ist sicher: Die Brandgase haben sie krank, zeitweise arbeitsunfähig gemacht: "Ich bekam kurz danach Quaddeln im Gesicht, Probleme mit der Stimme, hatte Haarausfall, Ohrensausen, Schüttelfrost. Und Angstzustände.”

Immerhin war es den Sicherheitskräften damals erst nach 20 Minuten gelungen, sich aus der tiefschwarzen Giftgas-Rauch-Wolke über eine offene Tür endlich ins Freie zu retten, aufs Rollfeld zu gelangen. Eine Rückkehr in ihren Job ist der damaligen Regierungsangestellten nie gelungen. Sobald sie es versuchte, setzten die Symptome erneut ein.

Ihre Hoffnung, außerhalb des (sanierten) Gebäudes eingesetzt zu werden, erfüllte sich nicht. Da sie auch nach langwieriger Krankschreibung nicht mehr einsetzbar sei, erhielt sie zum Jahresende 2000 die Kündigung. Es folgte eine Odyssee durch verschiedene Gerichte.

Doch sowohl beim Arbeitsgericht als auch beim Sozialgericht blieb ihr die Anerkennung als Brandopfer versagt. Sie konnte kein Attest vorlegen, das einen direkten Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und dem Brand belegt hätte.

Das Landgericht ging nach Einholung von zwei Gutachten gestern sogar noch weiter: Die Klägerin leide nach medizinischen Erkenntnissen keineswegs an den Folgen des Großbrandes, sondern an den Folgen einer Infektion mit gleichzeitig aufgetretenem Nesselfieber.

Und es sei nicht mal nachgewiesen, ob dieses Krankheitsbild schon kurz nach dem Flughafenbrand aufgetreten war -­ oder erst viel später, vielleicht auch durch psychische Belastungen. Doch allein das Miterleben einer Katastrophe könne nicht dazu führen, dass ein Augenzeuge später die Verantwortlichen für diese Katastrophe in Haftung nimmt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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