Ex-Regierungspräsident in Düsseldorf Büssow sagt zu Wahlkampfspende aus

Düsseldorf · Im Prozess gegen einen Serienbetrüger wurde der frühere Regierungspräsident am Dienstag als Zeuge gehört. Er gab an, dass der Angeklagte wesentliche Teile seines Landtagswahlkampfes 2010 finanziert habe.

 Jürgen Büssow (rechts) mit seinem Anwalt Eren Basar vor dem Düsseldorfer Justizzentrum

Jürgen Büssow (rechts) mit seinem Anwalt Eren Basar vor dem Düsseldorfer Justizzentrum

Foto: Wulf Kannegiesser

Ex-Regierungspräsident Jürgen Büssow (67/SPD) hatte nach seinen Angaben keine Ahnung davon, dass er Anfang 2010 einen vielfach vorbestraften Betrüger in sein Wahlkampfteam für den Landtag aufgenommen und der nun angeklagte Mann (66) damals weite Teile des damaligen Büssow-Wahlkampfes mit frisch erbeuteten Betrugsgeldern finanziert hat.

Das ist der grobe Inhalt dessen, was Büssow gestern als Zeuge beim Amtsgericht über seine Verbindung zum Angeklagten preisgab. Beobachtern schien der Ex-Regierungspräsident, der nun Pensionär ist, nervös, als es Nachfragen zu Wahlkampfspenden gab. Büssow lobte den persönlichen Einsatz des Angeklagten, aber über dessen materielle Zuwendungen sei er nicht voll informiert gewesen. Staatsanwalt und Gericht reagierten mit Skepsis.

Büssow gab an, den Angeklagten seit Ende 2009 zu kennen, der 66-Jährige habe ihn in einem Kö-Kaufhaus angesprochen. Büssow erzählte auch, dass sich der 66-Jährige als Wahlkampfhelfer anbot und 2010 "sehr engagiert" aufgetreten sei. Büssow bestätigte, vom Angeklagten damals 9500 Euro Wahlkampfspende erhalten zu haben: "So ist es in den Büchern festgehalten."

Dass der Angeklagte für 7500 Euro zudem den Wahlkampfbus für Büssow für drei Monate angemietet hatte, habe Büssow nicht gewusst: "Ich dachte, das ist sein eigenes Auto!" Außerdem hat der Angeklagte in seinem Geständnis sogar behauptet, er habe sich den Wahlkampf für Büssow 50 000 Euro kosten lassen.

Wie Büssow angab, hat sein Landtagswahlkampf (bei dem er im Mai 2010 einem CDU-Kontrahenten unterlag) rund 25 000 Euro gekostet. "Da ist immer noch ungeklärt, wo das restliche Geld geblieben ist", merkte der Richter skeptisch an.

Eine Erklärung hatte der Zeuge dafür aber nicht. Sicher war Büssow nur, dass er sich über das Vorleben seines Hauptfinanziers, der sich auch an Wahlkampfständen und bei Hausbesuchen täglich an seiner Seite eifrig um Stimmen bemühte, weder Erkundigungen eingezogen noch irgendetwas geahnt habe: "Man freut sich über jeden, der mitmacht. Da ist man nicht bösgläubig", so Büssow. Zumal der Mitkämpfer nicht mal irgendeine Gegenleistung gefordert habe.

Fakt ist, dass Büssow als amtierender Regierungspräsident zur Eröffnung des Kö-Büros des Angeklagten auftrat: "Ich habe da ein paar Worte zum Wahlkampf gesagt, dann war die Party für mich vorbei", stellte Büssow den Auftritt nun als Wahlkampfroutine dar. "Da bin ich überall hingegangen, musste überall Stimmen sammeln."

Dass sein Wahlbezirk im Düsseldorfer Süden lag, hat ihn beim Stimmensammeln an der Kö offenbar nicht gestört. Büssow bestätigte weiter, dass der Angeklagte Anfang 2010 mit zwei Geschäftspartnern zum Besuch vorbei kam.

Dass jene Partner laut jetziger Anklage aber die Betrugsopfer des Angeklagten waren — und der 66-Jährige den Besuch beim Regierungspräsidenten als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den Partnern eingefädelt hatte — war Büssow nach seinen Angaben weder bewusst, noch habe er damals Details hinterfragt: "Ich habe die Geschäftsidee des Angeklagten nicht so verstanden und habe auch nicht nachgefragt." Ob es nicht doch sein könnte, dass der Angeklagte nicht 9500 Euro, sondern 50 000 Euro als Wahlkampfspende gezahlt habe? Antwort von Büssow: "Das kann ich mir nicht vorstellen!" Danach gab es an den Zeugen keine Fragen mehr.

Im Betrugsprozess gegen den Duz-Freund des Ex-Regierungspräsidenten wird frühestens Mitte Juni ein Urteil erwartet.

(RP/ila/top)
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