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Düsseldorf Attacke mit heißem Öl: Koch muss 2500 Euro zahlen

Düsseldorf · Beim Duell zweier Köche in einem China-Restaurant in der City ging es mittags im März 2011 kochend heiß her. Nach einem wütenden Streit darüber, wer von ihnen ein Fondue zubereitet und wer die Frühlingsrollen im Wok frittiert, soll einer der Köche mit erhobenem Löffel auf den anderen losgegangen sein.

Doch der Kollege fackelte nicht lange, kippte mit einer Schöpfkelle heißes Öl über Kopf, Arm und Schulter des Kontrahenten. Gestern dafür vors Amtsgericht gestellt, gab der 53-Jährige sich zerknirscht, gab die ganze Schuld aber dem Kochkollegen. Der Angeklagte habe in Notwehr zum heißen Öl gegriffen.

Der verbrühte Kollege (der damals Verbrennungen zweiten Grades davontrug) ist inzwischen nach China heimgekehrt, stand als Zeuge gestern also nicht bereit. Dadurch blieb die Version des Angeklagten von einer "Notwehrlage am Wok" unwidersprochen. Demnach habe er sich gegen den wieder mal unflätig schimpfenden und plötzlich sogar angreifenden Kollegen nur "im Reflex" mit einer Kelle voll heißem Öl zur Wehr gesetzt: "Ich sah den Löffel auf mich zukommen, ich dachte, der schlägt zu!" Weder der Restaurant-Chef noch Klinikpersonal, das den Verbrühten später behandelt hatte, konnten gestern Details des Tathergangs berichten. Da der angeklagte 53-Jährige aber den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung grundsätzlich eingestanden hatte, konnte es am Schuldspruch keinen Zweifel geben.

Da half es dem Angeklagten auch nicht mehr viel, dass er sich schon Wochen vor seiner Öl-Attacke mehrfach beim Chef über Beschimpfungen, Beleidigungen und den rüden Umgangston seines Küchenkollegen beklagt hatte. Wer von beiden Köchen am Tattag dann diesen Streit um Kleinigkeiten angezettelt und wer von ihnen den Disput zuletzt zum Sieden gebracht hatte —das war für die Richterin dann auch nicht mehr maßgebend. Sie verhängte sechs Monate Bewährungsstrafe gegen den bisher unbescholtenen Koch — nachdem der Angeklagte versprochen hatte, seinem Rivalen beim Küchenduell jetzt ratenweise 2500 Euro Schmerzensgeld nachzusenden plus dessen gesamte Anwaltskosten zu tragen.

Und damit ist der angeklagte Koch noch gut weggekommen. Denn wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, dann hätte der Angeklagte für seine Öl-Attacke sogar anderthalb Jahre Bewährungsstrafe verdient.

(wuk)
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