Verunsicherung bei Firmen Unruhe wegen neuer Rundfunkbeiträge

Düsseldorf · Viele Unternehmen wissen noch nicht, wie hoch die Belastung durch die GEZ-Beiträge für sie ab sofort tatsächlich ist. Die Handwerkskammer bietet für die Firmen online einen Rechner an.

 Die Handwerkskammer stellt einen Rechner zur Verfügung, mit der Unternehmen ihren Rundfunkbeitrag ermitteln können.

Die Handwerkskammer stellt einen Rechner zur Verfügung, mit der Unternehmen ihren Rundfunkbeitrag ermitteln können.

Foto: Andreas Endermann

Die Drogeriemarktkette Rossmann hat es vorgemacht. Das Unternehmen rechnet damit, dass es wegen der seit dem 1. Januar gültigen neuen Regelung deutlich höhere Rundfunkabgaben zahlen muss als bisher — und will deshalb klagen. Mit einer Welle von ähnlichen Verfahren ist in Düsseldorf nach Einschätzung der hiesigen Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer (IHK) zumindest vorerst aber nicht zu rechnen. Vor allem deshalb, weil viele Firmen sich erst langsam mit den neuen Regelungen auseinandersetzen — und noch nicht genau wissen, was auf sie zukommt. Grundlage ist nun eine Staffelung nach der Zahl der Betriebsstätten und der dort tätigen Mitarbeiter.

"Derzeit befassen sich viele mit den Erfassungsbögen. Das Thema sorgt für gewaltige Unruhe", sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Josef Zipfel. "Es beginnt schon mit der Frage nach der Zahl der Betriebsstätten. Da gibt es viele Sonderfälle, in denen nicht klar ist, wie man nun zählt." Als Beispiel nennt er eine Bäckerei, die auf der einen Straßenseite eine Betriebsstätte habe, gegenüber dann einen kleinen Verkaufspavillon. "Letztlich zählt dieser nicht als eigene Betriebsstätte, aber das muss man natürlich erst einmal wissen", so Zipfel. Als Nächstes komme die Frage nach der Zahl der Beschäftigten, die ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Beitrags habe — beispielsweise muss für eine Betriebsstätte mit bis zu acht Mitarbeitern nur ein Drittel eines vollen Beitrags gezahlt werden ."Die Unternehmen wollen wissen, was in diesem Fall mit Zeitarbeitnehmern ist, oder mit Auszubildenden", so Zipfel. Die Antwort: Beide Gruppen werden nicht mitgezählt. Anders sieht es jedoch mit den Teilzeitbeschäftigten aus — sie werden wie eine Vollzeitkraft gezählt. Um die Unternehmen zu unterstützen, hat die Handwerkskammer einen Rechner entworfen, den sie auf ihrer Internet-Seite zum Download anbietet. Unternehmen können dort ihre Daten in eine Tabelle eintragen und auf diese Weise den neuen Beitrag berechnen.

Bei der IHK rechnet man damit, dass die Unternehmen sich in den kommenden Wochen und Monaten allmählich eine Meinung bilden werden. "Dann wird erkennbar sein, wie die Belastungen sich für die Firmen nun wirklich verändert haben", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Udo Siepmann. Auswirkungen könne es beispielsweise dort geben, wo viele Fahrzeuge vorhanden sind (pro Betriebsstätte ist eines im Beitrag enthalten), also etwa bei Autovermietungen. Zudem könnten auch Betriebe mit vielen Teilzeitbeschäftigten Auswirkungen spüren, beispielsweise Reinigungsunternehmen — und Unternehmen mit vielen Filialen.

Doch auch hier ist die Haltung derzeit noch eher gelassen. Bei der Bäckerei Puppe mit insgesamt zwölf Geschäften etwa bleiben die Kosten nach bisherigen Berechnungen etwa gleich. "Mich ärgert nur, dass im Grunde einfach unterstellt wird, dass ich überall Rundfunkgeräte habe", sagt Thomas Puppe. "das ist nämlich nicht der Fall." Weil pro Betriebsstätte auch der Beitrag für ein Fahrzeug enthalten sei, rechne er aber dennoch nicht mit höheren Belastungen.

(RP/jco)
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