Hückeswagen Klagt Stadt gegen WestLB?

Hückeswagen · Mitten in der Sommerpause ist der Stadtrat zur Sondersitzung einberufen: Am 15. August geht es darum, ob die Stadt wegen der Swap-Geschäfte gegen die WestLB klagt. Nach Stand der Dinge ist der Rechtsstreit wahrscheinlich.

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Foto: AP

In den großen Ferien hat auch die Kommunalpolitik Sommerpause. Diesmal wird sie von einer wichtigen Ratssitzung unterbrochen. Der zentrale Tagesordnungspunkt am Montag, 15. August: "Klage gegen die Westdeutsche Landesbank". Es geht um die hochriskanten Swap-Geschäfte (Zinswetten), die die Stadt vor Jahren über die WestLB abgeschlossen hat. Sie basieren auf der Währungsrelation vom Euro zum Schweizer Franken. Und die hat sich aus Sicht der Stadt — und vieler anderer Kommunen in Deutschland — drastisch verschlechtert.

Erste Rate unter Vorbehalt gezahlt

Ergebnis: Im Hückeswagener Haushalt 2011 musste ein "Drohverlust" von fast 20 Millionen Euro ausgewiesen werden. Da nach Entscheidung der Politik die über die WestLB empfohlenen und abgeschlossenen Swap-Geschäfte nicht fortgeführt werden, war im März eine erste Zinszahlung fällig geworden: 370 000 Euro. Die Stadt zahlte unter Vorbehalt, da sie schon zu diesem Zeitpunkt eine Klage gegen die Landesbank erwogen hatte.

Dass der Rat diesem Rechtsstreit nun in der August-Sitzung zustimmt, gilt als sicher — trotz des Prozesskosten-Risikos. Das ist auch aus der Tagesordnung der sich anschließenden nichtöffentlichen Sitzung zu schließen. Punkt eins: "Auftragsvergabe an die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte" — eine logische Schlussfolgerung aus einem Beschluss pro Klage.

"Rössner Rechtsanwälte" mit Sitz in München ist nicht irgendeine Sozietät im Land. Sie gehört seit 35 Jahren zu den hoch spezialisierten Kanzleien mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Wirtschaftskriminalität/Forensic Services. Auf der Homepage der Kanzlei heißt es unter anderem: "In unserem Referat Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir ausschließlich die Interessen von Bankkunden und geschädigten Investoren."

Zur nationalen und internationalen Klientel gehören neben privaten Anlegern mittelständische Unternehmen, Kommunen und Behörden. An anderer Stelle auf der Rössner-Homepage wird klargestellt: "Unser Ziel ist neben der Beratung zur Vermeidung von Schäden der Nachweis der Haftung und die rasche Realisierung von Schadensersatz (...)".

Rechtsnachfolger im Visier

Nachweis von Haftung und in der Folge Schadensersatz sind im Sinne der Stadt. Die Beratung zum Schadensvermeidung kommt im Hückeswagener Fall viel zu spät. Die Beratung zu den verhängnisvollen Swap-Geschäften hatte vor Jahren die WestLB übernommen, die die Zinswetten auch in einer nichtöffentlichen Ratssitzung der Politik angedient hatte. — Dass die WestLB zerschlagen wird, ist kein Hinderungsgrund für eine Klage. Denn es wird Rechtsnachfolger geben, die vor Gericht gegnerische Partei klagender Kommunen sein werden. An sie werden auch Schadensersatzansprüche zu richten sein.

(RP)
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