Rees Geschlechtsänderung: Ein langes Verfahren

Rees · Wer vom Mann zur Frau werden will, hat ein genau vorgeschriebenes Verfahren zu durchlaufen. Eine Operation wird nicht mehr gefordert.

 Pfarrer Spörkel berichtete in der Versammlung auch davon, welches juristische Verfahren er für seinen Schritt durchlaufen musste.

Pfarrer Spörkel berichtete in der Versammlung auch davon, welches juristische Verfahren er für seinen Schritt durchlaufen musste.

Foto: van Offern

Das Ändern des Geschlechts ist nicht nur eine große psychische Herausforderung, sondern auch ein langer formaler und bürokratischer Weg. Denn welche gesetzlichen Bestimmungen dabei zu beachten sind, darüber macht sich der Betroffene vorher nicht so die Gedanken. Schließlich liegt die emotionale Betroffenheit auf einer anderen Ebene.

Davon berichtete auch Pfarrer Spörkel in der Gemeindeversammlung. Er wusste, dass er für eine Vornamen- und Personenstandsänderung zum Amtsgericht musste. Doch in Emmerich habe man ihm zunächst nicht weiterhelfen können und nach Kleve verwiesen. Dort habe es auch etwas gedauert, bis er an jemanden geriet, der sich mit dem Thema auskannte. "Schließlich wurde ich nach Düsseldorf verwiesen, wo dann das weitere Verfahren ablief", berichtet Spörkel.

Das Amtsgericht Düsseldorf ist nämlich für den Oberlandesgerichts-Bezirk schwerpunkmäßig zuständig für Verfahren nach dem Transsexuellen-Gesetz (TSG). Der Betroffene kann zwei verschiedene Anträge stellen. Einmal die reine Vornamensänderung, was "kleine Lösung" genannt wird. Denkbar wäre für einen Mann, sich einen weiblichen Vornamen auszusuchen. Vom Pass her bliebe er aber männlich. Die große Lösung ist die Personenstandsänderung. Dann wird auch das Geschlecht geändert. Pfarrer Spörkel hat die "große Lösung" gewählt.

Marcel Dué, Pressesprecher des Amtsgericht Düsseldorf, erläutert, dass es seit 2011 bei der Personenstandsänderung eine gravierende Neuerung gibt. Bis dahin schrieb das TSG auch eine Operation für den Betroffenen vor, um das Äußere dem neuen Geschlecht anzupassen. Das ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt nicht mehr nötig. Auch Pfarrer Spörkel hat keine Operation vorgenommen, er spricht deshalb auch von einer Geschlechtsveränderung und nicht von einer Geschlechtsumwandlung.

Zum weiteren Verfahren gehört, dass sich der Betroffene von zwei Gutachtern untersuchen lässt. Sie geben unabhängig voneinander ihre Expertisen ab. Dazu gibt es noch einen persönlichen Anhörungstermin beim Amtsgericht in Düsseldorf. Im letzten Schritt muss noch der so genannte "Vertreter des öffentlichen Interesses" Stellung nehmen. Dabei handelt es sich um eine vom Land eingesetzte Stelle, die dazu bestimmt ist, zu überprüfen, ob das öffentliche Interesse gegen eine Zustimmung spricht. "Mir selbst ist aber kein einziger Fall bekannt, bei dem diese Stelle ihre Zustimmung verweigert hat", sagt Marcel Dué.

Als letzter Schritt folgt dann die Entscheidung des Gerichts, gegen die allerdings noch die Beteiligten Einspruch einlegen können. Gemeint sind damit der Vertreter des öffentlichen Rechts oder der Antragsteller selbst. Diese Frist läuft bei Pfarrer Spörkel noch. Da er aber selbst keinen Einspruch einlegen wird und davon auch nicht bei der offiziellen Stelle auszugehen ist, ist der letzte Akt der Geschlechts-Änderung nur noch eine Formsache.

(RP/jco)
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