Essen Kommune muss Kosten für Inklusion mittragen
Essen · Eine Kommune muss sich an den Kosten für einen zusätzlichen Integrationshelfer beteiligen, auch wenn der ihm anvertraute behinderte Schüler eine inklusive Schule besucht und dort sonderpädagogisch gefördert wird.
09.01.2014
, 07:25 Uhr
Das entschied das Landessozialgericht Essen in einem Eilverfahren gegen den Kreis Viersen als Träger der Sozialhilfe. Das Urteil ist rechtskräftig. Az: L 9 SO 429/13 B ER