Essen Kommune muss Kosten für Inklusion mittragen

Essen · Eine Kommune muss sich an den Kosten für einen zusätzlichen Integrationshelfer beteiligen, auch wenn der ihm anvertraute behinderte Schüler eine inklusive Schule besucht und dort sonderpädagogisch gefördert wird.

Das entschied das Landessozialgericht Essen in einem Eilverfahren gegen den Kreis Viersen als Träger der Sozialhilfe. Das Urteil ist rechtskräftig. Az: L 9 SO 429/13 B ER

(RP)
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