AG Hannover 539 C 9781/05 Kinderrabatt - Alter zum Reisezeitpunkt ist entscheidend

Hannover/Wiesbaden (rpo). Wer eine Reise für seine Familie bucht, der schaut natürlich immer besonders auf Kinderrabatte. Wer weit im Voraus bucht, sollte aber darauf achten, wie alt sein Nachwuchs zum Urlaubstermin tatsächlich ist. Denn für die Rabattgewährung ist der Reisezeitpunkt maßgeblich – nicht der Zeitpunkt der Buchung.

Hannover/Wiesbaden (rpo). Wer eine Reise für seine Familie bucht, der schaut natürlich immer besonders auf Kinderrabatte. Wer weit im Voraus bucht, sollte aber darauf achten, wie alt sein Nachwuchs zum Urlaubstermin tatsächlich ist. Denn für die Rabattgewährung ist der Reisezeitpunkt maßgeblich — nicht der Zeitpunkt der Buchung.

Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 539 C 9781/05) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" aufmerksam.

Im verhandelten Fall ging es um eine Türkei-Reise im Oktober, die bereits vor Weihnachten des Jahres zuvor gebucht wurde. Eine Tochter des späteren Klägers war damals noch elf Jahre alt, feierte aber zwischen Buchung und Reiseantritt ihren zwölften Geburtstag. Damit erfüllte sie die Bedingungen für den Kinderrabatt nicht mehr. Der Hotelier am Urlaubsort kassierte von der Familie zusätzlich 756 Euro, die Differenz zwischen Kinderfestpreis und Vollzahlerpreis.

Gegen diese Praxis klagte der Vater - und verlor. Es sei "allgemein anerkannt, dass Rabatte (...) nur gewährt werden, soweit der Empfänger bei Entgegennahme der Leistung unter die Voraussetzungen des Rabattes fällt", entschied das Gericht.

(gms2)
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