LG Bremen 4 S 201/04 Jugendliche ohne Einkommen haben Anspruch auf Schadensersatz

Bremen/Wiesbaden (rpo). Auch Jugendliche haben nach einer misslungenen Reise uneingeschränkt Anspruch auf Schadensersatz, obwohl sie kein eigenes Einkommen beziehen. Bei der Berechnung der Schadensregulierung ist der Rechtssprechung zufolge der Reisepreis und nicht das Einkommen entscheidend.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bremen hervor (Az.: 4 S 201/04), wie die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet.

Grundsätzlich gelte, dass auch Minderjährige bei der Schadensersatzregelung berücksichtigt werden. Sobald für sie anteilig bezahlt wurde, gilt das nach der Entscheidung der Richter selbst für Kleinkinder. Ein kostenlos mitreisendes Kleinkind kommt dagegen für Ansprüche gegen den Veranstalter nicht in Betracht.

LG Bremen - Az.: 4 S 201/04

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