LG Köln 11 S 81/04 Längerer Weg zum Strand: Geld zurück für Urlauber im Ersatzhotel

Köln/Wiesbaden (dpa/gms). Wenn Pauschalurlauber in ihrem Urlaub ein Ersatzhotel beziehen müssen, das auch noch weiter vom Strand entfernt liegt als das ursprünglich gebuchte, so haben sie Anspruch auf eine Reisepreisminderung.

Pauschalurlauber können Geld von ihrem Veranstalter zurückfordern, wenn sie in einem weiter vom Strand entfernten Ersatzhotel untergebracht werden. Das Landgericht Köln bezifferte die Minderung in einem konkreten Fall mit 30 Prozent des Reisepreises. Auf das Urteil (Az.: 11 S 81/04) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

Schon die Unterbringung in einem anderen als dem gebuchten Hotel habe "einen empfindlichen Mangel" begründet, befand das Gericht. Dass die Ersatzunterkunft dann auch noch weiter vom Strand entfernt war, habe zu einem "aus der Sicht des Urlaubers nicht unerheblichen Nachteil" geführt. Die vom Amtsgericht festgelegte Minderung um 30 Prozent sei dafür gerechtfertigt, entschied die Berufungsinstanz.

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