Entschädigung nach Sturmtief „Eberhard“ Das müssen Bahnreisende jetzt wissen

Düsseldorf · Sturmtief „Eberhard“ hat für Chaos im Bahnverkehr gesorgt. Am Sonntag fuhr für viele Stunden gar nichts mehr in Nordrhein-Westfalen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Reisende müssen auch am Montag noch viel Geduld mitbringen. Der Bahnverkehr ist wegen Sturmtief „Eberhard“, das am Sonntag über NRW fegte, weiterhin eingeschränkt. Züge fahren zwar wieder. Die Deutsche Bahn hat aber bereits angekündigt, dass es zu erheblichen Verspätungen komme. „Pendler sollten mit Verspätungen rechnen und sich in den Informationssystemen auf dem Laufenden halten“, sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn am Montagmorgen.

Was passiert mit den Tickets?

Wer seine Reise am Sonntag oder Montag gar nicht erst angetreten hat oder nicht antreten will, dessen Ticket verfällt nicht automatisch. Es bleibt bis zu einer Woche nach Störungsende gültig. Die Zugbindung ist aufgehoben. Die Fahrkarten können flexibel genutzt werden. Das gelte auch für Sparpreis-Fahrkarten, sagt ein Bahn-Sprecher. Sitzplatzreservierungen können umgetauscht werden. Die Bahn bietet außerdem an, bereits gekaufte Tickets kostenlos stornieren zu können und so den vollen Ticketpreis erstattet zu bekommen.

Sturm „Eberhard“ legt Bahnverkehr in NRW lahm
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„Eberhard“ legt Bahnverkehr in NRW lahm

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Foto: dpa/Caroline Seidel

Wer am Sonntag oder Montag mit seinem Ticket gereist ist, der hat Anspruch auf Entschädigung gemäß der Fahrgastrechte, heißt es seitens der Deutschen Bahn.

Ab wann gibt es Entschädigung?

Generell gilt: Jeder, der im Bahn-Fernverkehr mindestens eine Stunde verspätet ankommt, hat ein Recht auf Entschädigung. Maßgeblich ist die ursprüngliche Reiseplanung. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent vom Fahrpreis zurück, ab 120 Minuten die Hälfte. Alternativ kann der Reisende seine Fahrt nicht antreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Bahnreisende, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen - oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Preis zurückfordern. Diese Entschädigungsregelung gilt laut Bahn auch für Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Sturmtief „Eberhard“.

Ab einer Verspätung von 20 Minuten ist die Zugbindung aufgehoben. Quellen für die Verspätung sind beispielsweise die Verspätungsangaben im Internet, in der Bahn-App, auf den Anzeigetafeln und in den Durchsagen. Betroffene dürfen dann den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden. Wer einen teureren Zug nimmt (zum Beispiel statt des Regionalexpresses einen ICE), muss zunächst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das bezahlte Geld kann er sich später aber wieder erstatten lassen. Länder-Tickets, das Schönes-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket sind von der Regelung ausgenommen.

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So fegt Sturmtief Eberhard über NRW

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Foto: dpa/David Young

Zahlt die Bahn auch ein Taxi, um ans Ziel zu gelangen?

Wer aufgrund der Verspätung damit rechnen kann, erst zwischen 0 und 5 Uhr morgens sein Ziel zu erreichen, der kann sich ein Taxi bestellen. Die Bahn erstattet maximal 80 Euro. Das gilt auch bei Ausfall eines Zuges, wenn es die letzte Verbindung an dem Tag war. Aber Achtung: Die Erstattung bekommt man nur, wenn die Bahn kein anderes Verkehrsmittel mehr zu Verfügung stellt und wenn der Reisende nicht mehr mit Personal der Bahn in Kontakt treten kann.

Wer übernimmt Übernachtungskosten, wenn man an einem Bahnhof strandet?

Kann die Reise erst am nächsten Tag weitergehen, weil Züge ausfallen oder weil eine Weiterreise nicht mehr zumutbar ist, erstattet die Bahn „angemessene Übernachtungskosten“. Während des Sturmtiefs „Eberhard“ hat die Bahn an den Bahnhöfen Köln, Dortmund und Hamm beheizte Aufenthaltszüge aufgestellt. Außerdem wurden laut einer Bahn-Sprecherin mehrere tausend Hotel- und Taxigutscheine verteilt.

Generell gilt: Die von der Bahn zur Verfügung gestellte Option hat Vorrang. Man darf also nicht einfach ins nächste Hotel einchecken, sondern muss sich informieren, was die Bahn rund um den Zugausfall organisiert hat. Erreicht man keinen Bahn-Mitarbeiter mehr und wurde keine Übernachtungsmöglichkeit angeboten, dann erstattet die Bahn auch in diesem Fall einen Betrag von maximal 80 Euro.

Was passiert mit der Sitzplatzreservierung?

Haben Bahnreisende die 4,50 Euro für eine Reservierung investiert und fehlt dann der Wagen oder der ganze Zug fällt aus, so können sie sich das Geld wieder zurückholen. Dafür müssen sie das Fahrgastrechte-Formular sowie Originale des Fahrscheins und der Reservierung einreichen.

Wie machen Reisende ihre Rechte geltend?

Um eine Entschädigung zu bekommen, müssen sich Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular besorgen und ausfüllen. Das Formular wird manchmal im Zug ausgeteilt, ansonsten bekommen die Fahrgäste es an der Information, im Reisezentrum oder im Internet zum Selbstausdrucken. Anschließend müssen sie es zusammen mit der Fahrkarte oder einer Kopie bei einem Reisezentrum der Bahn abgeben, oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken. Das Servicecenter hat dann 28 Tage Zeit, den Antrag zu bearbeiten.

Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt. Wer mit einer Entscheidung des Servicecenters nicht einverstanden ist, kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden.

(zim/AFP/dpa)
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