Finanzamt Größere Erbschaften müssen gemeldet werden

Berlin · Von größeren Erbschaften und Geschenken muss das Finanzamt schriftlich informiert werden. Die Frist beträgt drei Monate. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke müssen nicht gemeldet werden.

Die wichtigsten Fragen zur Reform der Erbschaftsteuer
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Foto: ddp

Bei Schenkungen sei nicht nur der Empfänger von der Anzeigepflicht betroffen - es treffe auch den Schenkenden, so Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Selbst wenn das Geschenk unter dem Steuerfreibetrag liegt, müsse es dem Finanzamt gemeldet werden. Für solche Anzeigen der Erbschaft und Schenkung existiert keinen Vordruck, sie können also formlos erfolgen. Laut Käding sei das Finanzamt des Schenkers beziehungsweise Erblassers zuständig. Sollte der Beschenkte die Anzeige unterlassen, kann der Verdacht der Steuerhinterziehung schnell aufkommen.

Erlangt das Finanzamt Kenntnis von der Erbschaft oder dem Geschenk, werden alle Geschenke von einer Person innerhalb der vergangenen zehn Jahre zusammenaddiert. "Dadurch können die steuerlichen Freibeträge überschritten und damit Schenkungs- oder Erbschaftsteuer fällig werden", warnt Käding.

(dpa/anch)
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