Bei finanziellem Engpass Riester-Vertrag ruhen lassen

Frankfurt/Main · Sollten die monatlichen Raten für einen Riester-Sparplan vorübergehend nicht bezahlt werden können gibt es die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen.

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Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Dafür müssen Kunden den Anbieter - ihre Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft - schriftlich darüber informieren, dass sie keine Beiträge mehr zahlen wollen

Wichtig zu wissen: Wenn der Vertrag ein ganzes Beitragsjahr lang ruht, gewährt der Staat keine Förderung und keinen Steuervorteil. Die Zahlungen sollten also erst bei dauerhaften finanziellen Engpässen ausgesetzt werden. Während der Elternzeit zum Beispiel ist das in der Regel nicht notwendig, da hier der Mindesteigenbeitrag von fünf Euro im Monat (60 Euro pro Jahr) ausreicht, um die Förderung zu erhalten. Das Elterngeld wird nicht bei der Bemessung des selbst zu leistenden Sparanteils eingerechnet.

(dpa/anch)
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