Freibeträge beantragen und Steuerklasse wählen Die Weichen für das neue Steuerjahr stellen

Berlin · In den nächsten Wochen können Steuerzahler noch Weichen für das kommende Jahr stellen. Wer die richtigen Maßnahmen ergreift, kann dafür sorgen, dass er im nächsten Jahr weniger zahlen muss. Wir erklären, wie das geht.

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Foto: Jens Schierenbeck, gms

Beim Finanzamt können die Steuerklasse geändert und sollten eventuelle Freibeträge eingetragen werden. Damit kann jeder dafür sorgen, dass er im kommenden Jahr weniger an den Fiskus zahlen muss und sofort mehr Netto vom Brutto auf dem Lohnzettel hat.

Bis wann muss ich Freibetrag und Steuerklasse eintragen lassen?

Für das nächste Steuerjahr haben Verbraucher zwar grundsätzlich bis zum 30. November 2013 Zeit, wenn sie die Steuerklasse ändern oder Freibeträge eintragen lassen wollen. Wer aber bereits ab Januar 2013 von einem Freibetrag profitieren will, sollte bis Jahresende die Weichen für das kommende Jahr stellen, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Auch für eine Überprüfung der Steuerklasse kann der Jahreswechsel ein guter Anlass sein.

Wo beantrage ich eine neue Steuerklasse und Freibeträge?

Ab 2013 wird die gute alte Lohnsteuerkarte, auf der das Finanzamt früher entsprechende Eintragungen machte, endgültig durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Beantragung von Steuerklassen und Freibeträgen ändert sich damit trotzdem nicht grundsätzlich. Diese geschieht - wie gehabt - beim Finanzamt. Entsprechende Formulare gibt es im Internet oder direkt vor Ort bei den Ämtern. Etwaige Änderungen werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt, zusammen mit den übrigen Steuermerkmalen. Von dort aus können Arbeitgeber die Steuermerkmale abrufen.

Ändert sich zum neuen Jahr die Steuerklasse oder Freibeträge, empfiehlt der BdSt Arbeitnehmern, dem Arbeitgeber die entsprechende Bestätigung mit den neuen Steuermerkmalen nach dem Jahreswechsel rasch vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen erst im Jahresverlauf damit beginnen, die Steuermerkmale ihrer Beschäftigten - und damit auch Änderungen - beim Bundeszentralamt abzurufen. Mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren müssen Steuerzahler Freibeträge ab sofort wieder jährlich beantragen. Für einen Übergangszeitraum war diese Regelung ausgesetzt.

Was bringt eine Änderung der Steuerklasse?

Am Ende müssen zwar alle mit gleichem Einkommen und gleichem Familienstand auch gleich viel Steuern zahlen - egal welche Steuerklasse. Aber mit der richtigen Steuerklasse gibt es gleich mehr Geld, nicht erst später nach der Steuererklärung.

Singles (Steuerklasse I) oder Alleinerziehende (II) haben feste Steuerklassen. Ehepaare haben die Wahl: Verdienen sie etwa gleich viel, sollten sie jeweils Steuerklasse IV wählen. Bekommt ein Partner mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens, lohnt sich ein Wechsel in die Steuerklassen III (für den Besserverdiener) und V.

Was ändert sich durch den Eintrag von Freibeträgen?

Auch wer Freibeträge eintragen lässt, hat in der Regel jeden Monat mehr Netto auf dem Lohnzettel. Das ist nicht nur ein Vorteil, weil das Geld dann für den Steuerzahler und nicht für das Finanzamt arbeitet. Auch für Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld ist das Nettoeinkommen die Berechnungsgrundlage: Mehr netto auf dem Lohnzettel heißt hier mehr Geld. Wer Freibeträge einträgt, für den ist die Steuererklärung später verpflichtend.

Unter welche Voraussetzungen kann ich einen Freibetrag eintragen lassen?

Die Aufwendungen für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen mindestens 600 Euro betragen, um Freibeträge zu bekommen. Werbungskosten werden dabei aber nur berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro übersteigen. Zu den Werbungskosten zählen alle beruflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung. Sonderausgaben sind etwa Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen oder Spenden.

(AFP)
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