Neues Online-Portal zur Arzneimittelsicherheit Patienten können Nebenwirkungen selber melden

Düsseldorf · Bislang war es ausschließlich den Ärzten; Apothekern und Pharmaunternehmen vorbehalten, Nebenwirkungen von Medikamenten zu melden. Jetzt können es auch die Verbraucher selbst tun. So wollen die zuständigen Aufsichtsbehörden testen, ob sich Arzneimittelrisiken schneller ausschalten lassen.

Nebenwirkungen melden – So läuft es im Ausland
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Nebenwirkungen melden – So läuft es im Ausland

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Foto: dpa, Andrea Warnecke

Noch ist es eine Testphase, mit der herausgefunden werden soll, ob es zur größeren Sicherheit von Arzneimitteln beiträgt, wenn Betroffene selber ihre Beobachtungen über Nebenwirkungen von Medikamenten und Impfungen melden können. Aus diesem Grund haben das Bundesinstitut für Arzneimittelprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Behörden in Sachen Arzneimittelsicherheit ein gemeinsames Internetportal freigeschaltet, auf dem jeder melden kann, was er für auffällig hält.

Damit tragen die beiden Behörden einer europäischen Regelung Rechnung, die den Meldungen von Verbrauchern mehr Bedeutung verleihen soll. Die neue Gesetzgebung will zum einen die Rechte von Patienten weiter fördern und andererseits ihre Erfahrungen in Hinblick auf die Verträglichkeit von Arzneimitteln nutzen. Auf internationaler Eben hat man damit bislang gute Erfahrungen gesammelt. Je nach Land können die Patienten dort bereits seit längerem in gedruckter Form per Post oder Fax, elektronisch über eine Internetseite oder per Telefon melden. In Australien, Kanada und den USA werden bereits seit den 1960er Jahren Verbraucher- und Patientenmeldungen erfasst.

Patienten melden anders als Mediziner

Erfahrungen aus den Meldesystemen im Ausland zeigen, dass Patienten häufig Symptome melden. Unwohlsein, Schwindel oder Schlaflosigkeit sind das, was sie an sich beobachten. Patienten stellen im Unterschied zum medizinischen Fachpersonal dazu keine weitergehenden Überlegungen an, sondern beschreiben, was sie plagt. Was ihre Meldungen zudem von denen des Fachpersonals unterscheidet: Sie berichteten über eine deutlich höhere Anzahl von Symptomen pro Meldung als medizinisches Fachpersonal. Patientenmeldungen beinhalten außerdem häufig neue Informationen, die nicht in den Packungsbeilagen erwähnt werden. So enthielt ein Drittel der Patientenmeldungen im ersten Jahr der Erfassung in Dänemark Informationen, über die sich der Beipackzettel ausschwieg.

Auch in Deutschland sollen nach Einschätzung der beteiligten Bundesbehörden jetzt unbekannte Nebenwirkungen früher als bisher erkannt und, soweit erforderlich, Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet werden. Mit einem einfachen Meldesystem über ein Internetformular können Betroffene ihre Beobachtungen melden. Diese werden dann bei den Behörden gesammelt und ausgewertet.

Arzt-Besuch ersetzt Online-Meldung nicht

Melden Ärzte und Pharmakologen hingegen Nebenwirkungen, die ihnen zugetragen werden, müssen sie diese bewerten und ihre Qualifikation angeben. Der Otto-Normal-Verbraucher muss das nicht. Er muss lediglich seine Kontaktdaten hinterlassen, die aber vertraulich behandelt werden und zudem über eine gesicherte Verbindung übertragen werden, so die Information des Paul-Ehrlich-Instituts. Die Patienten bekommen dann eine automatische Eingangsbestätigung.

Einen Arztbesuch allerdings ersetzt diese Online-Meldung nicht, geben das BfRaM und das Paul-Ehrlich-Institut dazu zu bedenken. Unabhängig von der Meldung eines UAW-Verdachtsfalls sollte der Patient einen Arzt kontaktieren, damit die Beschwerden adäquat diagnostiziert und gegebenenfalls behandelt werden.

(wat)
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