Brillen für Kinder Wenn der Nachwuchs eine Brille braucht

Düsseldorf · Bei Brillen für Kinder müssen ganz andere Kriterien beachtet werden als bei dem Kauf einer Sehhilfe für Erwachsene. Hier einige Entscheidungshilfen:

Brillen für Kinder: Wenn der Nachwuchs eine Brille braucht
Foto: rpo, Julia Kranz

Zum Glück sind die Zeiten längst vergangen, in denen der Nachwuchs auf dem Schulhof wegen einer Sehhilfe gehänselt wurde. "Brillenschlange" oder "Nasenfahrrad" sind noch die freundlicheren Worte, die die ältere Generation mit Brillen für Kinder noch in Verbindung bringt. Man muss allerdings dabei bedenken, dass ein Brillengestell in früheren Zeiten meist ein unförmiges, riesiges Ding aus Horn und noch früher eine kleine, runde Glasscheibe in Nickel gefasst darstellte. Daher auch der Name Nickelbrille. Doch, das hat sich mittlerweile gravierend geändert, und eine Kinderbrille kann durchaus pfiffig und chic aussehen.

Was man bei Brillen für Kinder beachten sollte:

Sowohl eine Brillenfassung als auch die die Brillengläser sind bei Kindern einer besonderen Beanspruchung ausgesetzt. Es passiert schnell, dass sie beim Spielen mal von der Nase rutscht und auf den Boden fällt. Solchen kleineren Unfällen sollte sie daher auf jeden Fall standhalten. Daher empfiehlt sich für die lieben Kleinen beispielsweise kein randloses Gestell mit empfindlichen Gläsern. Dass Brillen für Kinder robust sein sollten, bedeutet nicht, dass sie klobig wirken müssen. Ganz im Gegenteil, mit einem massiven Gestell lassen sich trendige Akzente setzen, denn auch Kinder sind absolut modebewusst.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Im Gegensatz zu Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Kaufen einer Brille für Kinder einen gewissen Pauschalbetrag für die Gläser. Bis zum Jahr 2008 hatten nur Grundschulkinder dabei einen Anspruch auf bruchsichere Kunststoffgläser, doch seitdem wurde es bis zum 18. Lebensjahr erweitert. Die Brillenfassung muss allerdings nach wie vor selbst getragen werden. Gleichzeitig gilt, dass auch die Gläser nur bei der ersten Brille von der Kasse bezahlt werden, weitere Brillengläser werden nur berücksichtigt, wenn seit der letzten Verordnung durch den Augenarzt ein Unterschied der Gläserstärke von mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt.

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