Krankentagegeld Versicherung muss auch bei Mobbing zahlen

Celle (RPO). Eine Krankentagegeldversicherung muss auch dann zahlen, wenn ein Versicherter wegen Mobbings krankgeschrieben ist.

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Foto: gms

Das hat das Oberlandesgericht Celle (AZ: 8 U 216/09) in einem Fall entschieden, in dem ein Projektleiter von seinem Vorgesetzten krankenhausreif gemobbt wurde. Die Versicherung wollte nicht zahlen. Ihrer Ansicht nach war der Mann nicht für generell arbeitsunfähig. Vielmehr leide er unter einer "Arbeitsplatzunverträglichkeit".

Das Gericht sah das jedoch anders. Nach den Versicherungsbedingungen haben Versicherte Anspruch auf Krankentagegeld, wenn sie wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung krankgeschrieben sind. Dabei sei es nicht entscheidend, urteilten die Richter, woher die Arbeitsunfähigkeit rühre. Entscheidend sei, dass jemand seine bisherige Tätigkeit nicht mehr an seinem Arbeitsplatz ausüben könne. Und diese Voraussetzung war im entschiedenen Fall gegeben.

(DDP/sdr)
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