Preise eigenmächtig gesenkt Supermarktangestellte fristlos gekündigt
Hannover/Berlin (RPO). Weil eine Angestellten im Supermarkt den Spargelpreis eigenmächtig gesenkt und die Ware dann selbst gekauft hatte, ist sie fristlos entlassen worden. Zu Recht, entschied ein Gericht.
Das hatte sich die Kassiererin zunutze gemacht, indem sie den Preis für Spargel knapp eine Stunde vor Ladenschluss mehrfach herabsetzte, um ihn dann selbst zu kaufen. Der Arbeitgeber kündigte der Frau daraufhin fristlos - und zwar zurecht, wie das Gericht entschied. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in Hannover (Az.: 10 Sa 1977/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin mitteilt.
Zwar sei eine außerordentliche Kündigung nur das letzte Mittel, befanden die Richter. Dieses Mittel sei aber gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer sich auf Kosten des Arbeitgebers bereichert. Das gelte auch dann, wenn es sich um Dinge von geringem Wert handelt.
Ein solches Delikt habe die Klägerin begangen, als sie den Spargel eigenmächtig im Preis reduzierte und für sich kaufte. Eine vorherige Abmahnung sei entbehrlich gewesen, da es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handele.
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