Betriebsrat darf nicht mitbestimmen Handy-Verbot im Job ist rechtens

Düsseldorf (RPO). Ein Arbeitgeber kann die private Nutzung von Handys während der Arbeitszeit verbieten. Der Betriebsrat hat dabei kein Recht auf Mitbestimmung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden.

In dem Fall hatte die Leitung eines Altenpflegeheimes Mitarbeitern private Handytelefonate während der Arbeitszeit verboten. Der Betriebsrat wollte klären, ob der Arbeitgeber das ohne seine Mitbestimmung darf.

Er vertrat die Auffassung, dass es sich beim Benutzen von privaten Mobiltelefonen um ein "mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten" handele. Das LAG entschied anders: Es gehöre zu den selbstverständlichen Pflichten jedes Mitarbeiters, das Handy während der Arbeitszeit nicht zu benutzen. Mit seinem Verbot stelle der Arbeitgeber dies lediglich klar. Für eine Zustimmung bestehe daher keine Veranlassung.

LAG Rheinland-Pfalz - Az.: 6 TaBV 33/09

(tmn/qui)
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