Abgelehnte Bewerbung Falsche Anrede keine Diskriminierung

Düsseldorf (RPO). Im Absageschreiben stand "Sehr geehrter Herr". Das wertete eine Bewerberin mit Migrationshintergrund als Diskriminierung und zog vor Gericht. Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab ihrer Klage jedoch nicht statt.

Eine falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung muss keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft sein, entschied das Arbeitsgericht im Fall der Bewerberin.

Die Klägerin hatte die falsche Anrede als Beleg gewertet, dass ihre Bewerbung offensichtlich keines Blickes gewürdigt worden sei und der Arbeitgeber sie bereits wegen ihres ausländischen Namens aussortiert habe.

Dagegen befand das Gericht nach eigenen Angaben, die Verwechslung in der Anrede lasse keine Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft vermuten. Womöglich sei es sogar näher liegend, dass der falschen Anrede ein schlichter Fehler bei der Bearbeitung des Ablehnungsschreibens zu Grunde liege.

(AFP/mais)
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