WOHNEN & RECHT

Renovierung Auch wenn ein Mieter eine Wohnung renoviert übernommen hat und nach dem Mietvertrag die laufenden Schönheitsreparaturen auszuführen hat, ist er nicht verpflichtet, beim Auszug die Endreinigung vorzunehmen. Begründung des Landgerichts Berlin: Der Mieter hatte während des (14 Jahre währenden) Mietverhältnisses keinen "Ausgleich" dafür erhalten, dass er die Schönheitsreparaturen auszuführen hatte. Ein solcher Ausgleich müsse "klar und deutlich vereinbart sein". (LG Berlin, 67 S 7/17)

Renovierung Auch wenn ein Mieter eine Wohnung renoviert übernommen hat und nach dem Mietvertrag die laufenden Schönheitsreparaturen auszuführen hat, ist er nicht verpflichtet, beim Auszug die Endreinigung vorzunehmen. Begründung des Landgerichts Berlin: Der Mieter hatte während des (14 Jahre währenden) Mietverhältnisses keinen "Ausgleich" dafür erhalten, dass er die Schönheitsreparaturen auszuführen hatte. Ein solcher Ausgleich müsse "klar und deutlich vereinbart sein". (LG Berlin, 67 S 7/17)

EnEV Nicht nur Verkäufer, Vermieter und Verpächter haben die Pflicht, in Inseraten Angaben zur Energieeinsparverordnung (EnEV) machen, dasselbe gilt für Makler, die etwa anstelle eines Verkäufers Kunden akquirieren. Laut Oberlandesgericht Hamm ist es wettbewerbswidrig, weil den Verbrauchern in den Anzeigen eine wesentliche Information vorenthalten wird. Diesen Hinweis benötigten sie aber, um eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen zu können. (OLG Hamm, 4 U 8/16 u. a.)

(bü)
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