Fällen nur mit Erlaubnis

Viele Bäume sind geschützt - eine Ausnahmegenehmigung ist nötig.

Hobbygärtner dürfen Bäume im eigenen Garten nicht ohne weiteres fällen. Darauf weist der Bundesverband Garten, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hin. Viele Gemeinden haben Baumschutzsatzungen erlassen, die es verbieten, Gehölze ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter zu fällen. Tendenziell gilt der Schutz für Laub- und Nadelbäume, die einen Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimeter haben. Für Obstbäume gelten diese Regelungen zumeist nicht.

Wer einen großen und alten Baum im eigenen Garten fällen lassen will, braucht in der Regel eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Solche Genehmigungen werden meist erteilt, wenn ein Baum krank ist oder wenn er umzustürzen droht. Daneben dürfen Gehölze häufig dann entfernt werden, wenn sie Baumaßnahmen im Wege stehen. Wird der Antrag bewilligt, sehen manche Verordnungen allerdings vor, dass er für den gefällten Baum einen Ausgleich schaffen muss. Entweder können neue Bäume als Ersatz gepflanzt oder eine Zahlung an die Gemeinde geleistet werden. Unter Umständen gelten Bäume auch als Naturdenkmal. Dazu zählen etwa Eichen, Eiben oder andere Gehölze, die mehrere hundert Jahre alt sind.

(tmn)
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