Schäden durch Mitfahrer versichert

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss auch die von Mitfahrern verursachten Schäden regulieren. Das lässt sich aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ableiten (Az.: 13 S 117/15), teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Im konkreten Fall hatte ein Beifahrer unvorsichtig seine Autotür geöffnet und dadurch am Nachbarauto einen Schaden von rund 1100 Euro verursacht. Vor Gericht bekam die Fahrerin des beschädigten Autos Recht. Die Versicherung musste auch die von den Insassen verursachten Schäden bezahlen. Denn zum Gebrauch des Fahrzeuges gehöre ebenfalls das Öffnen der Tür beim Aussteigen.

(tmn)
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