Erreichung der Klimaziele: Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes
EILMELDUNG
Erreichung der Klimaziele: Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Richtiges Verhalten nach einem Unfall

Ein Unfall passiert schnell. Ist der erste Schock vorbei, kommt es auf das richtige Verhalten an. Dabei dürfen Beteiligte zuerst ruhig an sich selbst denken.

Alle 13 Sekunden kracht es irgendwo auf einer Straße in Deutschland. Das geht aus der Unfallstatistik des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) für 2014 hervor. Viel Arbeit für die Ordnungshüter: Pro Tag musste die Polizei bundesweit demnach im Schnitt 6583 Unfälle aufnehmen. Doch bevor die Polizei ins Spiel kommt, sind erstmal die Unfallbeteiligten gefragt.

Wichtig ist, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge auszuführen. Und da steht nicht die Hilfe für mögliche Verletzte ganz oben auf der Liste, sondern die eigene Sicherheit. "Als Erstes muss die Unfallstelle gesichert werden", erklärt Sven Rademacher vom DVR. Das gilt besonders, wenn der Unfall an einer unübersichtlichen Stelle passiert ist. Eine fehlende Absicherung kann schnell Folgeunfälle nach sich ziehen.

Beim Sichern der Unfallstelle kommt es auf die drei "Ws" an: Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck. Während sich die beiden ersten Punkte eigentlich von selbst erklären, gelten für den Umgang mit dem Warndreieck gewisse Regeln: "Wichtig ist es, das Warndreieck in der richtigen Entfernung zur Unfallstelle aufzustellen", erklärt Rademacher. Im Stadtverkehr muss es in einer Entfernung von 50 Metern aufgestellt werden. Auf Landstraßen müssen es 100 Meter Abstand sein, auf Autobahnen sind 150 bis 200 Meter vorgeschrieben.

Dabei gilt: erst aufklappen, dann aufstellen. Das ist besonders auf stärker befahrenen Straßen oder Autobahnen wichtig. "Auf der sicheren Seite ist man, wenn man dann am äußersten Fahrbahnrand - im besten Fall hinter einer Leitplanke - das aufgeklappte Warndreieck vor sich hertragend, dem Verkehr entgegen geht", rät Rademacher. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, von anderen wahrgenommen zu werden.

Ist das alles erledigt, sind die Verletzten aber immer noch nicht an der Reihe. "Erst sollten Helfer einen Notruf absetzen und Hilfe anfordern", sagt Rademacher. Im Zweifel können auch Passanten gebeten werden, diese Aufgabe zu übernehmen. "Man sollte einzelne Menschen am besten direkt ansprechen", sagt der Experte. Allgemeine Aufrufe wie etwa "Bitte helfen Sie" werden von einer Menschenmenge oft überhört.

Die richtige Nummer nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten ist die Notrufnummer 112, über die Feuerwehr oder Rettungsdienst alarmiert werden. Der Vorteil: "In der Regel wird dann automatisch auch die Polizei verständigt", erläutert Rademacher. Zudem gilt die 112 inzwischen europaweit als Notrufnummer. Am Telefon sollten wichtige Fragen beantwortet werden: Wo ist der Unfall geschehen? Was ist genau passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen gibt es?

"Bei reinen Blechschäden muss die Polizei nicht unbedingt gerufen werden", erklärt Jost Kärger vom ADAC. Denn zumindest für den Verursacher ist ein Polizeieinsatz meist mit Kosten verbunden: Er bekommt in der Regel ein Verwarnungsgeld. "Das sollte man aber nur akzeptieren, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist", empfiehlt Kärger. Denn wird später über die Verteilung der Haftung gestritten, spielt ein akzeptiertes Verwarnungsgeld bei der Bewertung möglicherweise eine Rolle. Wird das Verwarnungsgeld abgelehnt, wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.

Sind die Einsatzkräfte unterwegs, ist der richtige Zeitpunkt, Erste Hilfe zu leisten. "Am besten bezieht man auch hier Umstehende direkt mit ein", rät Rademacher. Denn von sich aus werden Menschen nicht immer tätig. Ist ein Unfallopfer bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht werden. Motorradfahrern sollte der Helm abgenommen werden. Und keine Sorge: Ersthelfern droht juristisch in der Regel nichts, wenn sie unabsichtlich einen Fehler begehen. "Schließlich hat man versucht, Leben zu retten."

Am Ende gilt es, Beweise zu sichern. Das sollten Betroffene auch tun, wenn der Unfallgegner seine Schuld bereits eingeräumt hat, rät die Stiftung Warentest. Schließlich kann der andere Fahrer es sich später anders überlegen, heißt es weiter. Wichtig für die Dokumentation: die Adressen aller Unfallbeteiligten, Autokennzeichen und möglichst auch die Versicherungsdaten des Unfallgegners. Fotos der Unfallstelle, am besten aus verschiedenen Perspektiven, runden das Material ab.

Die Experten der Stiftung- Warentest raten auch, typische Unfallspuren und Details im Bild festzuhalten, beispielsweise Knicke in der Bremsspur, Glassplitter oder abgebrochene Teile. Solche Nahaufnahmen können später bei der Klärung der Schuldfrage unter Umständen wichtig werden. Sind zudem vermessbare Punkte wie Laternenmasten auf den Bildern zu sehen, können später besser Rückschlüsse gezogen werden.

Wichtig zu beachten: "Man sollte keine Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht kennt", rät Kärger vom ADAC. Auch eine pauschale Abtretungserklärung sollten Beteiligte besser nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt unterzeichnen. Muss das Auto abgeschleppt werden, weil es nicht mehr fahrtüchtig ist, sollte auch der Auftrag des Abschleppdienstes geprüft werden. "Sonst tauchen plötzlich unerwartete Kosten auf."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort