Was bei Vertragsabschlüssen zu beachten ist Die unterschiedlichen Leasing-Vertragsmodelle

Düsseldorf (rpo). Sie haben sich entschlossen, ein Fahrzeug zu leasen. Dann haben Sie jetzt das Problem, sich für eins der möglichen Vertragsmodelle entscheiden zu müssen. Wir erklären, welche Modelle es gibt und welche Vor- und Nachteile sie bieten.

Im Wesentlichen gibt es zwei Vertragsmodelle: den Kilometerleasingvertrag und den Restwertvertrag. Das Restwertvertragsmodell ist noch in weitere Varianten unterteilt, aus denen der Kunde die für ihn optimale herausarbeiten kann.

Leasing auf Kilometerleistung

Der Kilometerleasingvertrag ist wohl die einfachste Variante. Hierbei wird ein Vertrag abgeschlossen mit einer von Ihnen festgelegten Laufzeit und Kilometerleistung. Überlegen Sie sich vorher gut, wieviel Kilometer Sie wahrscheinlich mit dem Wagen fahren werden, denn dabei geht es um Geld. Je mehr Kilometer im Vertrag festgelegt sind, desto höher werden auch die Leasingraten. Das Fahrzeug ist nämlich nach Rückgabe mit mehr Kilometern für die Leasinggesellschaft weniger wert. Fahren Sie in der Laufzeit mehr Kilometer als festgelegt, müssen Sie pro Kilometer eine festgelegte Summe nachzahlen. Fahren Sie allerdings weniger, erhalten Sie Geld zurück. Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass Mehr- und Minderkilometerbeträge gleich hoch sind. Hier gibt es mitunter Differenzen bis zu sechs Cent pro Kilometer, wofür es keine plausiblen Gründe gibt. In jedem Fall geben Sie das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurück und haben mit seiner weiteren Geschichte nichts mehr zu tun.

Beim Kilometerleasingvertrag tragen Sie kein Restwertrisiko, es handelt sich also um die kostenmäßig sicherste Variante, was allerdings nicht heißen muss, dass es die preiswerteste ist.

Variationen des Restwertmodells

Bei den Varianten des Restwertvertrages gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Details. Grundsätzlich gilt, dass bei Berechnung des Leasingmodells ein Grundwert angewandt wird, der sich aus dem Neupreis des Fahrzeugs, den zu erwartenden Verwaltungskosten und der Gewinnspanne des Leasingunternehmens berechnet. Nach diesem Wert werden dann je nach Vertragsart und Laufzeit die Leasingraten und der Restwert nach Ablauf des Vertrages errechnet.

Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften e.V. (BDL) spricht von einem Voll- und einem Teilamortisierungsvertrag. "Bei einem Vollamortisierungsvertrag habe ich nach Ablauf des Vertrages die Möglichkeit, das Fahrzeug zu übernehmen", berichtet Gerd P. Degens, stellvertretender Geschäftsführer bei BDL. Das heißt, bei diesem Modell werden die Leasingraten so gelegt, dass sie die Anschaffungs-, Herstellungs-, Neben- und Finanzierungskosten abdecken. Nach Ablauf des Vertrages haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug zu übernehmen oder den Vertrag zu verlängern.

Beim Teilamortisierungsvertrag, erklärt Degens, decken die Leasingraten nicht die Gesamtkosten des Fahrzeuges ab, sondern sie werden nach Ablauf des Vertrages durch die Veräußerung des Leasingobjektes durch die Leasinggesellschaft abgedeckt. Sollte der auf dem Markt erzielte Gewinn nicht den Restwert decken, so wird der Kunde zu einer Nachzahlung gebeten. Wird allerdings ein höherer Wert erreicht, so erhält der Kunde bis zu 75 Prozent des Überschusses.

Die Restwertmodelle der Autoleasing D GmbH (ALD) sind ähnlich, unterscheiden sich aber in Bezeichnung und Details. "Wir unterscheiden zwischen Restwertvertrag und Andienungsrestwertvertrag", berichtet Sylvia Kardinal, Mitarbeiterin im Vertrieb der ALD.

Beim Restwertvertrag wird der Restwert im Vertrag festgelegt. Vor Ablauf des Vertrages werden Sie als Kunde angeschrieben. Daraufhin haben Sie die Möglichkeit, die Zukunft des Wagens zu bestimmen, das heißt, Sie können einen Käufer finden, das Auto selbst übernehmen oder es der ALD zum Verkauf zurückzugeben. Hier gilt dann die gleiche Regelung wie beim Teilamortisierungsvertrag. Wurde durch die Veräußerung ein Gewinn erwirtschaftet und wird vom Kunden ein neuer Vertrag abgeschlossen, so erhält er 100 Prozent des Überschusses.

Der Andienungsrestwertvertrag lässt Ihnen nicht die Option, das Fahrzeug an die Gesellschaft zurückzugeben. Sie müssen sich zum Ende des Vertrages um einen Käufer bemühen oder das Fahrzeug selbst übernehmen, von der ALD erhalten Sie bei diesem Modell lediglich eine Rechnung über den Restwert.

Sprechen Sie mit Ihren Partnern

Es gibt noch viele andere Vertragsmodelle, die im Wesentlichen auf den gleichen Prinzipien basieren, aber in Detailfragen Unterschiede aufweisen. Überlegen Sie sich, welches Modell am besten zu Ihrer Situation passen würde, und sprechen Sie dann mit dem Leasingpartner Ihres Vertrauens. Viele Kleinigkeiten lassen sich individuell vor Ort am besten besprechen. Beispielsweise lässt sich auch beim Kilometermodell unter Umständen ein Vorkaufsrecht für Sie einräumen.

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