Was Betroffene wissen müssen VW-Dieselfahrzeugen droht die Zwangsstilllegung

Düsseldorf · VW hatte die ersten Fahrer ihrer manipulierten Dieselautos vor rund anderthalb Jahren aufgefordert, ein Software-Update machen zu lassen. Wer dem Aufruf nicht gefolgt ist, bekommt jetzt Probleme. Was haben die Betroffenen zu erwarten und welche Möglichkeiten haben sie?

 Ein VW-Diesel bekommt in einer Werkstatt ein Software-Update.

Ein VW-Diesel bekommt in einer Werkstatt ein Software-Update.

Foto: dpa

Den ersten VW-Dieselfahrern droht nun die Zwangsstilllegung ihres Wagens: Dann, wenn sie kein Update auf ihr manipuliertes Auto haben aufspielen lassen. Denn 18 Monate nach der Herstelleraufforderung dazu läuft die Frist zur Aktualisierung der Software ab.

Unter anderem Besitzer von VW Passat, Golf und Touareg sind betroffen. Einige haben bereits Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bekommen, die eine Betriebsuntersagung durch die Zulassungsbehörde androht. Müssen die Fahrzeuge nun zur Hauptuntersuchung, bekommen sie ohne Update auch keine Plakette mehr.

Dass diverse VW-Dieselfahrer ihre Software noch nicht haben aktualisieren lassen, hat unter anderem rechtliche Gründe: Gerichtsverfahren, in denen VW-Besitzer gegen den Hersteller geklagt haben, sind noch in der Schwebe. Die Halter fürchten, dass ihnen durch ein Update hier ein Nachteil entsteht – beispielsweise weil das Programm überschrieben wird und damit Beweise vernichtet werden.

Dem widerspricht allerdings der ADAC: Aus der Sicht der Clubjuristen ist die Änderung der Software weder aus technischer noch rechtlicher Sicht problematisch. „Für die rechtliche Frage, ob der Hersteller bei Auslieferung des Fahrzeuges getäuscht hatte und deshalb Rechtsansprüche bestehen, ist es irrelevant, ob später diese Täuschung beseitigt wurde“, so der Autoclub.

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Und weiter: „Die Behauptung, das Update aus Beweisgründen nicht vornehmen lassen zu dürfen, entbehrt in Hinblick auf deliktrechtliche Ansprüche der Grundlage.“ In den laufenden Verfahren gingen die Gerichte nahezu einhellig davon aus, dass eine unzulässige Software vorliegt, was folglich nicht mehr technisch nachgewiesen werden müsse, so der ADAC.

Lässt der Halter das Update nicht durchführen, setzt die örtliche Zulassungsbehörde dem Betroffenen nochmals eine Frist. Im nächsten Schritt spricht sie mit einem kostenpflichtigen Bescheid die Betriebsuntersagung aus. Gegen den Bescheid der Zulassungsbehörde kann der Halter laut ADAC Widerspruch einlegen und – geht dieser nicht durch - Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Wird der Bescheid rechtskräftig, muss der Halter das Fahrzeug außer Betrieb setzen oder das Update durchführen lassen. Fährt er trotzdem weiter mit dem Auto, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg, warnt der ADAC. Bei der Hauptuntersuchung gilt das fehlende Update als „erheblicher Mangel“, wodurch das Auto keine Plakette bekommt.

(csr/SP-X)
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