Handy in der Hand immer strafbar
München (dpa/gms). Auto- und Fahrradfahrer machen sich auch dann strafbar, wenn sie unterwegs ihr Handy nur in der Hand halten. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin. So sei es für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung unerheblich, ob während der Fahrt tatsächlich eine Telefonverbindung zustande kommt.
25.04.2005
, 12:03 Uhr
Es könne sich also niemand herausreden, er habe das Gerät lediglich in der Hand gehalten, ohne zu telefonieren. Auch die Verwendung des Handys als Diktiergerät, zum Musik hören oder Fotografieren sei während der Fahrt verboten.