Prozess in Düsseldorf "Reichsbürger" wollte 13.000 Euro im Monat - als Kriegsgefangener

Düsseldorf · Ein sogenannter Reichsbürger hat in Düsseldorf versucht, 13.000 Euro monatlichen Unterhalt als Kriegsgefangener zu bekommen. Vor Gericht hatte er mit seiner Klage aber keinen Erfolg.

 Ein selbstgebastelter "Deutsches Reich Reisepass". Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an.

Ein selbstgebastelter "Deutsches Reich Reisepass". Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an.

Foto: dpa, pse lof sja

Das Sozialgericht habe seine Klage als unzulässig abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Der Wuppertaler hatte sich auf die Haager Landkriegsordnung berufen. Als Kriegsgefangener eines besetzten Deutschlands müsse ihm das Sozialamt Unterhalt nach der Besoldungsstufe B11 zahlen.

Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Es fehle schon an einer ladungsfähigen Anschrift, weil nur ein Postfach angegeben sei. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, welchen Rechtsschutz der Kläger von einem Gericht begehre, das nach seiner Überzeugung keine hoheitlichen Befugnisse habe. Drittens könne der Kläger aus der Haager Landkriegsordnung keine Rechte für sich persönlich ableiten. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Den "Reichsbürgern" werden rund 10.000 Menschen zugerechnet, einige sind wegen illegalen Waffenbesitzes und sogar wegen der Anwendung von Gewalt aufgefallen. Die Gruppierung wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

(lsa/lnw)
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