Urteil des Landgerichts Düsseldorf Hotelräuber kassiert Hafstrafe

Düsseldorf · Der kokainsüchtige Angeklagte überfiel zehn Hotels in der Innenstadt. Den Schaden hat er mithilfe seiner Eltern wieder gut gemacht. Ein junger Mann, der Schmiere gestanden hat, kam mit einer milden Strafe davon.

 Kokainsucht, daraus folgende Geldnot – und „eine gewisse Gedankenlosigkeit“ waren die Motive des Angeklagten.

Kokainsucht, daraus folgende Geldnot – und „eine gewisse Gedankenlosigkeit“ waren die Motive des Angeklagten.

Foto: wuk

(wuk) Mit vier Jahren Haft hat das Landgericht die Raubzüge eines 21-jährigen Schülers durch sechs Hotels in City-Nähe bestraft. Er hatte im Prozess zugegeben, mit einem 20-jährigen Komplizen innerhalb von zehn Tagen im Oktober die Hotelportiers mit Hieb- oder Stichwaffen bedroht und ausgeraubt zu haben.

Insgesamt hatte das Duo 1500 Euro erbeutet – und das Geld lür Drogen und für „Party machen“ ausgegeb, Der mitangeklagte Heranwachsende, der bei zwei Überfällen Schmiere gestanden hatte, wurde zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt. Angeblich zur Finanzierung seiner Kokainsucht hatte der 21-Jährige als Haupttäter alle sechs Überfälle begangen. Der Anwalt seines Komplizen gab an, der 20-Jährige sei aus „Gedankenlosigkeit“ mitgegangen. Laut Anklage sollte er bei zwei der Überfälle als Sicherungsposten dafür sorgen, dass der Haupttäter  nicht gestört wurde. Demnach hatte der 21-Jährige bei den Hotels nach einem Zimmer gefragt, dann ein Küchenbeil gezückt und die Hotel-Mitarbeiter bedroht – bis sie ihm Geld gaben. Eigentlich, so hatte einer seiner Verteidiger zu Prozessbeginn erklärt, habe der 21-Jährige neben der Schule als Produzent von Musik und Videos ehrlich Geld verdienen wollen, sei aber „durch schlechten Umgang“ mit Drogen in Kontakt gekommen und habe täglich Kokain konsumiert. Doch als das nicht mehr legal zu finanzieren war, er sich bei Familie und Freunden überschuldet hatte, sei er auf die Idee mit den Hotelüberfällen gekommen. Das Gericht ging nach einem Gutachten nicht davon aus, dass der Drogenkonsum des 21-Jährigen mildernd zu werten sei. Die Richter bewerteten seine Taten dennoch als minder schwere Fälle, da er geständig und reuig aufgetreten sei – und seine Familie den Schaden bei allen Hotels beglichen hat. Unter diesen Umständen seien vier Jahre Haft ausreichend. Da sein jüngerer Raubkomplize als Heranwachsender galt, hat das Gericht bei dem 20-Jährigen das mildere Jugendrecht angewendet – und gegen ihn einen Monat Arrest verhängt.

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