"VW muss im Zweifel Ersatzfahrzeuge stellen"

Herr Remmel, was raten Sie als NRW-Verbraucherminister den betroffenen Diesel-Fahrern?

Herr Remmel, was raten Sie als NRW-Verbraucherminister den betroffenen Diesel-Fahrern?

Remmel Alle möglicherweise Betroffenen sollten sich mit Ihrem VW-Händler oder einer VW-Werkstatt in Kontakt setzen. VW ist hier in der Pflicht, seine Kunden ausreichend zu informieren und dementsprechend auch jedem einzelnen Auskunft darüber zu geben, ob sein Modell von den Manipulationen betroffen sein kann oder nicht.

Sollte man einen Anwalt nehmen?

Remmel Zunächst ist VW auch hier in der Pflicht, kurzfristig zu erklären, wie die Fahrzeuge so nachgebessert werden können, dass sie den rechtlichen Anforderungen und den Angaben beim Kauf entsprechen. Bei Fahrzeugen, bei denen die Gewährleistungsfrist aktuell abläuft, sollten sich die Käufer zusichern lassen, dass die diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche auch nach Fristablauf geltend gemacht werden können. Erfolgt eine solche Erklärung nicht und droht hier ein Fristablauf, so kann es sinnvoll sein, anwaltliche Beratung einzuholen.

Schließen Sie Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge aus?

Remmel Fahreinschränkungen stehen aufgrund der derzeit vorliegenden Fakten nicht auf der Tagesordnung. Noch gehe ich davon aus, dass VW so schnell wie möglich sicherstellt, dass die Fahrzeuge die Anforderungen erfüllen, unter denen sie zugelassen wurden. Sollte sich herausstellen, dass sie den Anforderungen einer grünen Plakette dauerhaft nicht genügen können, gibt es ein ernsthaftes Problem. Da rollt in der Tat eine Welle auf uns zu. Nun aber generell für bestimmte Modelle Fahrverbote auszusprechen macht keinen Sinn und wäre auch nicht im Sinn der Betroffenen. VW muss dafür sorgen, dass alle Betroffenen mobil bleiben und dass die Anforderungen des Umweltschutzes erfüllt werden. Wie VW dies gewährleistet, bleibt dem Konzern überlassen, im Zweifel auch durch das Stellen von Ersatzfahrzeugen.

DETLEV HÜWEL STELLTE DIE FRAGEN

(RP)
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