Streit um die Kündigung Verhärtete Fronten zwischen "Spiegel" und Aust

Hamburg (RPO). Die Fronten zwischen dem "Spiegel"-Verlag und dem scheidenden Chefredakteur Stefan Aust bleiben verhärtet. Ein Gütetermin zwischen beiden Seiten vor dem Hamburger Arbeitsgericht ist am Montag gescheitert. Das traditionsreiche Nachrichtenmagazin und der 61-Jährige streiten unter anderem über die Wirksamkeit der Kündigung zum Jahresende.

Wer ist Stefan Aust?
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Foto: ddp

Mitte November war bekanntgeworden, dass der Vertrag von Aust nicht über den 31. Dezember 2008 hinaus verlängert wird. Am 7. Mai treffen beide Parteien erneut vor dem Arbeitsgericht aufeinander.

Die vorzeitige Beendigung des Aust-Kontraktes hatten die Gesellschafter des "Spiegel"-Verlages einvernehmlich auf Initiative der Mitarbeiter KG im November beschlossen. Der Vertrag des Journalisten hätte für zwei Jahre verlängert werden können. Die Mitarbeiter KG hält 50,5 Prozent am "Spiegel"-Verlag, 25,5 Prozent hält der Verlag Gruner + Jahr. Die restlichen Anteile (24 Prozent) gehören der Familie von "Spiegel"-Gründer Rudolf Augstein. Der hatte Aust im Dezember 1994 gegen die Widerstände der Redaktion zum Chefredakteur des Blattes berufen.

Vor der elften Kammer des Arbeitsgerichts pocht Aust darauf, dass seine Tätigkeit als Chefredakteur beim "Spiegel" Ende 2010 aufhört und nicht bereits Ende 2008. Die Gespräche seien bislang nicht so gelaufen, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen könnte, sagte Austs Anwalt Matthias Prinz in der Hansestadt. Auch der Anwalt des Verlages, Stefan Lunk, betonte, die Lücke zwischen beiden Seiten sei "noch zu groß". Noch bis Freitagabend vergangener Woche hätten beide Seiten versucht, sich außergerichtlich zu einigen.

Aust hält die Kündigung nach Angaben einer Gerichtssprecherin für unwirksam, weil es keinen geeigneten Grund gebe, die Kündigungen gemäß Kündigungsschutzgesetz zu rechtfertigen. Strittig sei ferner, ob Aust als leitender Angestellter anzusehen ist. Betriebsverfassungsrechtlich müsste in diesem Fall der Betriebsrat nur informiert, aber nicht im Rahmen eines Anhörungsverfahrens an der Beendigung des Vertrages beteiligt werden.

Die Parteien haben nun Gelegenheit, den Rechtsstreit mit Schriftsätzen weiter vorzubereiten. Nach dem Scheitern des Güteversuchs hat das Gericht mit dem 7. Mai (13.00 Uhr) einen neuen Termin zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht anberaumt. Dafür ordnete die Vorsitzende Richterin Susanne Wendt das persönliche Erscheinen Austs an. Da beide Seiten mitgeteilt haben, außergerichtlich weiter verhandeln zu wollen, bleibt allerdings abzuwarten, ob der Kammertermin erforderlich werden wird, wie die Gerichtssprecherin sagte.

Unterdessen wollte eine Sprecherin des "Spiegel"-Verlages keine Angaben dazu machen, ob die Neubesetzung des Chefredakteurs bis 7. Mai ungeklärt bleibt. Als wahrscheinlich gilt in Medienkreisen künftig eine Doppelspitze aus dem bisherigen "Spiegel Online"-Chefredakteur Mathias Müller von Blumencron und dem aktuellen Berliner Bürochef des Blattes, Georg Mascolo.

(afp)
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