Riskante Zinsgeschäfte Stadt Hagen verliert Millionenklage gegen Deutsche Bank

Wuppertal (RPO). Das Landgericht Wuppertal hat nach eigenen Angaben am Mittwoch die Klage der Stadt Hagen über 57 Millionen Euro gegen die Deutsche Bank abgewiesen. Die Stadt sei von der Bank über die Risiken des Zinsgeschäfts ausreichend beraten worden und zudem eine auch bei Derivat-Geschäften "sehr erfahrene und professionelle Kundin", urteilte das Gericht.

 Die deutsche Bank will noch immer die Postbank kaufen.

Die deutsche Bank will noch immer die Postbank kaufen.

Foto: AP, AP

Im Rechtsstreit um die riskante Zinsgeschäfte muss die Deutsche Bank allerdings einer Tochtergesellschaft der Stadt Hagen rund eine Million Euro zurückzahlen. Die städtische Tochter "Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung" (GIV) sei vom vorherigen Geschäftsabschluss der Stadt "quasi mitgerissen" und von der Bank nicht hinreichend beraten worden. (Az. 3 O 33/08)

Stadt und Tochtergesellschaft verspekulierten sich bei dem 2004 und 2005 abgeschlossenen Geschäft und zogen vor Gericht. Dort forderte die Kommune 21 Millionen Euro zurück, die GIV eine Million Euro. Außerdem wollten beiden Klägerinnen die gerichtliche Feststellung durchsetzen, dass der Bank keine weiteren Ansprüche mehr zustehen. Der Wert dieses sogenannten Feststellungantrags betrug bei der Stadt rund 26 Millionen Euro, bei der GIV etwa 1,5 Millionen Euro.

Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich. In dem Wuppertaler Zivilprozess hatten Stadt und GIV Schadenersatz gefordert sowie die Feststellung, dass keine weitere Zahlungsansprüche seitens der Deutschen Bank mehr bestehen. Wie andere deutsche Städte auch hatten Hagen und die GIV die umstrittenen Geschäfte abgeschlossen, um ihre Zinslasten zu senken. Es handelte sich um ein sogenanntes Zins-Swap-Geschäft, bei dem praktisch auf die künftige Zinsentwicklung gewettet wird.

Die Wuppertaler Zivilkamer befand nun, bei Abschluss des Geschäfts hätten die Mitarbeiter der Stadt gewusst, was sie taten. Dagegen habe sich die Beratung der GIV durch die Bank auf ein Minimum beschränkt. Da die städtische Tochtergesellschaft bei solchen Geschäften erheblich unerfahrener gewesen sei, habe der Deutschen Bank aber "eine besondere Beratungspflicht oblegen, die sie nicht erfüllt hat".

Zugleich stellte das Gericht in seinem 37-seitigen Urteil aber fest, dass die von Stadt und GIV abgeschlossenen Zinsgeschäfte grundsätzlich wirksam waren. Sie seien auch nicht sittenwidrig gewesen, da die Kommune und ihr Tochterunternehmen "eine reelle Gewinnchance" gehabt hätten - trotz einer ungleichen Risikoverteilung zu ihren Lasten.

Die Deutsche Bank hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die riskanten Zins-Tauschgeschäfte beschäftigten bundesweit mehrere Gerichte. So sprach das Landgericht Würzburg der Bank im März nach der Klage der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH zumindest eine Teilschuld zu und legte eine Zahlung von rund 960.000 Euro fest. Das Finanzinstitut ging allerdings gegen dieses Urteil in Berufung. Das Magdeburger Landgericht wies dagegen Anfang des Jahres die Klage eines kommunalen Wasserversorgers wegen des Zins-Produktes ab.

(afp)
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