Allianz-Vertragsklauseln sind unwirksam Millionen Kunden stehen Nachzahlungen zu

Stuttgart (RPO). Millionen von Ex-Kunden der Allianz haben möglicherweise Ansprüche auf Nachzahlungen aus ihren Lebens- oder Rentenversicherungen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

 Nach einem Gerichtsurteil sind Vertragsklauseln der Allianz unwirksam.

Nach einem Gerichtsurteil sind Vertragsklauseln der Allianz unwirksam.

Foto: ddp, ddp

Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam, wie die Verbraucherschützer am Dienstag mitteilten. Es ging um zu geringe Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltene Stornokosten.

Dabei gehe es um Bedingungen zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die von der Allianz vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden.

(Aktenzeichen: 2 U 138/10, Urteil vom 18. August 2011)

(apd/pes-)
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