Gründe für Unterrichtsausfall
Einer der Hauptgründe für den häufigen Unterrichtsausfall ist oft Lehrermangel. Allein in NRW sind mehr als 2 000 Lehrerstellen unbesetzt. Das betrifft vor allem die Grundschulen und Förderschulen. Weitere Gründe für den Unterrichtsausfall sind Krankheitszeiten der Lehrer. Aber auch durch Klassenfahrten, Exkursionen oder verschiedene Veranstaltungen fällt der Unterricht häufig aus. Die Lehrer müssen sich gegenseitig vertreten und eine Vertretung darf erst bei längeren Ausfällen eingestellt werden. Aufgrund des Lehrermangels stellt sich dies jedoch schwierig dar. Hilfe bietet die NRW-Landesregierung bzw. das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, das einen Maßnahmenkatalog entwickelt hat, um dem Unterrichtsausfall entgegenzuwirken.
Wenn der Unterricht ausfällt, ist das für viele Schüler ein Grund zur Freude. Für die Eltern stellt dies jedoch ein Ärgernis dar, denn obwohl der Unterrichtsstoff fehlt, wird der Kenntnisstand am Ende des Schuljahres vorausgesetzt.
Was können Eltern tun?
Wenn Eltern häufige Unterrichtsausfälle bemerken, ist es empfehlenswert, jede ausgefallene Unterrichtsstunde und Vertretungsstunde zu notieren. Danach sollte das Gespräch mit dem Elternbeirat gesucht werden. Lehrer und Eltern können gemeinsam eine Lösung finden, wie zum Beispiel das Einrichten einer Partnerschaft zwischen zwei Klassen der gleichen Jahrgangsstufe. Im Krankheitsfall könnten sich die Lehrer dann gegenseitig vertreten. Auf diese Weise versäumen die Schüler nicht den Unterrichtsstoff.
Wenn sich keine Lösung über das persönliche Gespräch mit der Schule und dem Elternbeirat finden lässt, können sich Eltern an den Schulpflegschaftsvorsitzenden wenden. Zu diesem Zweck wird dann häufig eine Schulkonferenz einberufen, denn häufig ist es an der Schule kein Einzelfall, dass der Unterricht zu oft ausfällt. Falls sich die Situation nach dieser Maßnahme immer noch nicht gebessert hat, sollte sich der Schulpflegschaftsvorsitzende mit der Beschlussfassung der Schulkonferenz an das NRW-Schulministerium bzw. die zuständige Schulaufsicht wenden.