Unterlassungserklärung gegen "Stern" Doch noch ein Sieg vor Gericht für Hoeneß
Hamburg · Das Landgericht Hamburg hat das Magazin "Stern" wegen dessen Berichterstattung über den verurteilten Steuerstraftäter Uli Hoeneß zu einer Unterlassungserklärung in vier Punkten verurteilt.
Hoeneß' Medienanwalt Michael Nesselhauf bestätigte auf dpa-Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag). Der "Stern" schrieb auf seiner Internetseite, er solle "nicht mehr über Hinweise eines anonymen Informanten zu Millionensummen und Transaktionen auf seinem Konto in der Schweiz berichten dürfen".
Das Magazin kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht gegen diese erstinstanzliche Entscheidung an: Der "Stern" habe "Hoeneß seinerzeit frühzeitig mit den neuen Hinweisen konfrontiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Davon hatte Hoeneß abgesehen." Dessen Anwalt Nesselhauf erklärte: "Das Urteil entspricht der Sach- und Rechtslage."
Hoeneß war zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Danach trat er von seinen Ämtern als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des Champions-League-Siegers zurück.