Analyse Männlich, weiblich, inter

Karlsruhe · Für Menschen, die weder eindeutig Mann noch Frau sind, hält die Bürokratie bisher nur eine Leerstelle bereit. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun für Intersexuelle ein drittes Geschlecht - eine tiefgreifende Entscheidung.

Analyse: Männlich, weiblich, inter
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Als Vanja 1989 geboren wird, vermerkt das Standesamt in der Geburtsurkunde das Geschlecht "weiblich". Ein Mädchen, denken die Eltern, und versorgen ihr Kind mit Kleidern. Dass Vanja, die sich diesen Namen später selbst gegeben hat, diese Kleider nicht besonders gern trägt, brachte sie nicht in Besorgnis. Nicht jedes Mädchen spielt mit Puppen, nicht jedes Mädchen will eine Prinzessin sein, nicht jedes Mädchen liebt die Farbe Pink. So weit ist die Gesellschaft des Jahres 1989 zweifelsfrei. Aber als Vanja ein Teenager ist, da wachsen keine Brüste, keine Monatsblutung stellte sich ein. Vanjas DNA fehlt das Frauen kennzeichnende zweite X-Chromosom. Auch ein Y-Chromosom, das sie biologisch zu einem Mann machen würde, hat Vanja nicht. Und so wird aus der unbeachteten Abneigung gegen Kleider ein Problem. Vanja lebt zwischen den Geschlechtern.

Die deutsche Bürokratie kennt für Menschen wie Vanja bislang nur eine Leerstelle. Das Personenstandsgesetz, das den Menschen zu einer Rechtsfigur werden lässt, regelt nüchtern: "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen." Und so bleibt in Zweifelsfällen das Geschlecht auf der Geburtsurkunde einfach frei. Intersexuelle, also Menschen, die biologische Merkmale beider bekannten Geschlechter aufweisen, haben in der deutschen Rechtsordnung keinen Platz. Sie gelten als gar nichts. Doch damit ist nun Schluss. Und das liegt an Vanja.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden, dass es in Deutschland ein drittes Geschlecht geben muss. "Der Zuordnung zu einem Geschlecht kommt für die individuelle Identität herausragende Bedeutung zu", schreiben die Richter des Ersten Senats in der Entscheidung. Diese Zuordnung nehme eine Schlüsselposition im Selbstverständnis einer Person ein, auch dabei, wie sie von anderen wahrgenommen werde. Dass das deutsche Recht also nur zwei Geschlechter kennt, verletzt all diejenigen in ihrem Persönlichkeitsrecht, die "sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen" (Aktenzeichen: 1 BvR 2019/16).

Vanja, inzwischen 27 Jahre alt, hat sich das dritte Geschlecht hart erkämpft. 2014 hatte Vanja vor dem Amtsgericht Hannover mit der Bielefelder Rechtsanwältin Katrin Niedenthal gegen die Eintragung als Frau im Personenstandsregister geklagt. Das Gericht wies die Klage ab, weil das deutsche Recht eben nur Frau und Mann kenne. Auch die Beschwerden gegen die Niederlage vor dem Oberlandesgericht Celle und auch vor dem Bundesgerichtshof verlor Vanja. Erst das Bundesverfassungsgericht, die letzte Chance also, gab den beiden recht.

Das Karlsruher Gericht bleibt damit seiner diskriminierungsfeindlichen Rechtssprechung treu. Immer wieder, auch bei der Gleichstellung Homosexueller, hat sich das höchste deutsche Gericht als gesellschaftlicher Integrationsmotor erwiesen. Schon in der Vergangenheit hatte das Bundesverfassungsgericht etwa im Falle von Transsexuellen (also Menschen, die biologisch klar einem Geschlecht zuzuordnen sind, sich darin aber falsch fühlen) entschieden, dass das "Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität" zur Menschenwürde gehört. Nur weil es aufwendig, teuer oder ungewohnt sei, dürfe der Staat Intersexuellen ein eigenes Geschlecht nicht verwehren. Der Gesetzgeber muss den Menschen dem Geschlecht zuordnen, dem er nach seiner "psychischen und physischen Konstitution" angehört. Bis zum 31. Dezember 2018 hat der Gesetzgeber nun Zeit, eine entsprechende Regelung zu verabschieden.

Ob das dritte Geschlecht dann "inter" oder "divers" heißt, oder ganz anders, das obliegt der Entscheidung des Bundestages. Wichtig ist nur, dass es eine "positive Regelung" sein muss. Das heißt, eine Lücke reicht nicht mehr. Das Geschlecht muss klar mit einem Namen benannt werden. Die Suche nach einem Begriff dafür ist noch nicht abgeschlossen. Es wird der Würde eines Menschen nicht gerecht, wenn Intersexuelle bloß wie Zweifelsfälle behandelt werden. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss klargestellt.

Eigentlich hatte die große Koalition aus Union und SPD bereits 2013 im Koalitionsvertrag rechtliche Änderungen für Intersexuelle vereinbart. Auch das Personenstandsrecht sollte überarbeitet werden. Eine ministeriumsübergreifende Arbeitsgruppe "Intersexualität und Transsexualität", die im September 2014 gegründet wurde, sollte ursprünglich im ersten Halbjahr 2017 einen Abschlussbericht vorlegen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht, ist das allerdings noch nicht geschehen.

Jetzt wird die künftige Regierung vom Bundesverfassungsgericht zum Handeln gezwungen. Wie schon so oft in der Geschichte übernimmt Karlsruhe die Beantwortung einer politischen Frage, um die sich der Gesetzgeber gedrückt hat. Doch das Bundesverfassungsgericht überschreitet hier seine Kompetenzen nicht. Denn: Es stellt (wie auch bei der Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften) bestehende Diskriminierungen fest. Und genau dafür ist das Gericht zuständig. Doch diese Karlsruher Entscheidung ist mehr.

Sie ist eine gesellschaftliche und juristische Revolution. Der Erste Senat hat höchstrichterlich festgestellt, dass nicht nur Frauen und Männer auf der Erde leben, sondern auch Intersexuelle. Dass Intersexuelle in der gesamten Rechtsordnung Frauen und Männern gleichgestellt sind. Das wird auch die Gesellschaft erreichen; selbst die Anrede von "Damen und Herren" greift wohl fortan zu kurz.

(her)
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