Nach Hausbesetzung in Lützerath Gericht verhängt milde Strafe gegen Klimaaktivisten

Erkelenz · Zwei Männer hatten im Januar bei Abrissarbeiten im Braunkohledorf Lützerath ein Haus besetzt. Das Amtsgericht wertete das als Hausfriedensbruch, sah allerdings keinen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

 Im Januar hatte RWE mit dem Abriss von Lützerath begonnen – damals gab es Proteste und Widerstand.

Im Januar hatte RWE mit dem Abriss von Lützerath begonnen – damals gab es Proteste und Widerstand.

Foto: bauch, jana (jaba)

Jeweils 20 Tagessätze zu zehn Euro, so sieht das Strafmaß aus, dass das Amtsgericht Erkelenz in einem Verfahren (52 Cs 52/21) gegen zwei Angeklagte verhängte, die ursprünglich wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt worden waren. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, die sich bei der Verhandlung wegen des öffentlichen Interesses gegen eine Einstellung des Verfahrens aussprach, hatte den 29-jährigen Mann aus Köln und seinen 27-Jährigen Kollegen aus Berlin angeklagt, weil sie Anfang Januar bei Protesten gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II  mit weiteren Aktivisten ein umzäuntes Einfamilienhaus in Lützerath besetzt hatten.