Bundestagsentscheidung Wehrpflicht auf sechs Monate verkürzt

Berlin (RPO). Junge Männer müssen in Deutschland ab dem 1. Juli nur noch sechs statt neun Monate Wehr- oder Zivildienst leisten. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend in Berlin mit den Stimmen von Union und FDP eine entsprechende Verkürzung der Wehrpflicht.

Adler und Schwert - Bilder einer Bundeswehreinheit
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Das Gesetz sieht zudem die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes um bis zu sechs Monate vor. 303 Abgeordnete stimmten dafür, 250 dagegen, ein Parlamentarier enthielt sich. Grüne und Linke sprachen sich für eine Abschaffung des Dienstes aus, die SPD für eine Reform.

Der Bundestag beschloss die umstrittene Verkürzung am Donnerstagabend, obwohl die Wehrpflicht wegen leerer Staatskassen inzwischen insgesamt auf dem Prüfstand steht und möglicherweise ausgesetzt wird. SPD und Grüne hatten daher den Stopp des laufenden Gesetzgebungsverfahrens verlangt.

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg soll aus Spargründen 40.000 Zeit- und Berufssoldaten abbauen und erwägt zum Ausgleich eine Aussetzung der Wehrpflicht. Der CSU-Politiker argumentiert, dass die Ausbildung der Wehrdienstler zu viele Soldaten binden und die verkleinerte Truppe im Einsatz weiter schwächen würde.

In den Unionsparteien, die bisher als letzte an der Wehrpflicht festhalten, ist Guttenbergs Vorstoß umstritten. Kanzlerin Angela Merkel bezog keine feste Position, wandte sich jedoch gegen Denkverbote. Bis September soll Guttenberg ein Konzept vorlegen. Bisher umfasst die Bundeswehr rund 250.000 Soldaten.

Die FDP fordert seit langem die Aussetzung der Wehrpflicht. Die SPD wirbt dagegen für einen freiwilligen Wehrdienst, bei dem nur noch junge Leute eingezogen werden sollen, die ohnehin zum Bund wollen. Grüne und Linkspartei sind für die Abschaffung der Wehrpflicht. Die aktuelle Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate war kritisiert worden, weil damit eine sorgfältige Ausbildung kaum noch zu gewährleisten sei. Im Zivildienst wurden Befürchtungen laut, dass sich bei der geschrumpften Einsatzzeit eine fundierte Ausbildung der Zivildienstleistenden nicht mehr lohne.

Die allgemeine Wehrpflicht ist nicht im Grundgesetz vorgeschrieben, sondern nur per "Kann"-Bestimmung ermöglicht. Leitbild der Bundeswehr ist der "Staatsbürger in Uniform".

(apd/RTR/felt)
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