Münchener Prozess Terroristenschleuser zu sieben Jahren Haft verurteilt

München (rpo). Das Oberlandesgericht München hat ihr Urteil über den Iraker Amin Lokman Mohammed gefällt. Er muss wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Schleuserei für sieben Jahre ins Gefängnis. Lokman hatte gestanden, die Ausreise so genannter Gotteskrieger in den Irak organisiert zu haben.

Außerdem habe er Iraker nach Deutschland und in andere europäische Länder geschleust und die Terrorgruppe Ansar al Islam mit Geld unterstützt.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine siebenjährige Gefängnisstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte für eine erheblich mildere Strafe plädiert. Lokman war vor zwei Jahren in München festgenommen worden und saß seither in Untersuchungshaft. Der Prozess wurde international aufmerksam verfolgt. Deutschland hat den Tatbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe nach den Anschlägen von New York 2001 neu ins Strafgesetz aufgenommen.

(ap)
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