Entscheidung in Karlsruhe Strenge Regeln für Online-Schnüffler

Düsseldorf (RPO). Ermittler dürfen Computer von Bundesbürgern weiter über das Internet durchsuchen. Es gelten allerdings strenge Auflagen. Die Richter in Karlsruhe kippten eine bisher in NRW geltende Regelung. Künftig soll nur geschnüffelt werden, wenn Menschenleben oder der Staat in Gefahr sind. Bundesinnenminister Schäuble reicht dies nicht.

Online-Durchsuchungen bleiben bundesweit erlaubt, wenn Ermittlungsbehörden sowie ein zuständiger Richter "überragend wichtige Rechtsgüter" in Gefahr sehen. Darunter fallen im Wesentlichen die Gefahr von Menschenleben, zum Beispiel durch einen geplanten Terroranschlag. Zudem darf online spioniert werden, wenn der Fortbestand des Staates gefährdet scheint, zum Beispiel durch verfassungsfeindliche Umtriebe politischer Extremisten.

Richterliche Anordnung zwingend

In jedem Fall ist eine konkrete richterliche Anordnung notwendig. Persönliche Informationen über die Bürger, beispielsweise über das Privat- und Intimleben sollen möglichst nicht erhoben werden, wenn sie in keinem Zusammenhang mit mutmaßlichen Straftaten stehen. Werden diese Daten versehentlich doch gesammelt, dürfen sie auf keinen Fall verwendet werden, so die Richter.

Privatsphäre, Unverletzlichkeit der Wohnung

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