Streit um Homo-Ehe Ex-Arbeitsminister Blüm greift Verfassungsrichter an

Frankfurt · Der CDU-Politiker und ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hat dem Bundesverfassungsgericht eine Anpassung an den Zeitgeist vorgeworfen. Das Urteil zur Homo-Ehe sei Ausdruck eines hastenden Angleichs "an die launische Wechselhaftigkeit dessen, was gerade 'in' ist", schreibt er.

Chronologie zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften
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Foto: dpa, jst htf jsc vbm

Die Richter des Zweiten Senats, die Anfang Juni 2013 entschieden hatten, dass das Ehegattensplitting auch auf homosexuelle Paare angewendet werden muss, hätten sich damit "kurzerhand über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung hinweggesetzt", schrieb Blüm in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.).

"Familie ist Elementareinheit der Gesellschaft"

Der Fall sei Ausdruck einer "hastenden gerichtlichen Assimilation an die launische Wechselhaftigkeit dessen, was gerade 'in' ist", die in Karlsruhe häufig zu beobachten sei, meinte Blüm. Dabei handele es sich "teilweise um fundamentale Umdeutungen von elementaren Begriffen des Rechtsstaates". "Die Familie ist die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion vermögen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen", betonte der langjährige Minister.

Tatsächlich gebe es Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die beseitigt werden müssten, so Blüm weiter. Doch "der Spielraum dieser Veränderung" liege unterhalb des Normzwecks der Ehe und Familie. "Ausgerechnet dieser ist offenbar aus dem Blickfeld der höchsten Richter verschwunden." Nicht jede Form von Zweisamkeit sei "schon wertvoll, weil sie zustande kommt", meinte der CDU-Politiker. Ehe und Familie, die das Grundgesetz schützen solle, "sind jedenfalls einmalig und ein kostbares Kulturprodukt, das unserer Natur entspricht".

(KNA)
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