Merkel und Steinbrück verteidigen Enteignungsgesetz "Nur als Ultima Ratio gedacht"

Berlin (RPO). Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das im Kabinett beschlossene Gesetz zur Enteignung von Banken gegen Kritik verteidigt. "Ich halte das Vorgehen für alternativlos", sagte die CDU-Vorsitzende am Mittwoch in Berlin. Finanzminister Peer Steinbrück wählte beruhigende Worte: "Niemand beabsichtigt die Aushöhlung des marktwirtschaftlichen Systems."

 Hypo Real Estate: Enteignung nur als äußerstes Mittel.

Hypo Real Estate: Enteignung nur als äußerstes Mittel.

Foto: AP, AP

Eine Enteignung sei darin nur als Ultima Ratio, also als letztes Mittel, vorgesehen, so Merkel. Sie dürfe nur notfalls zum Einsatz kommen. Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf nach "sorgfältiger Überlegung" gebilligt, sagte Merkel.

Merkel zeigte sich zuversichtlich, dass der Bund nun bald die angestrebte Kontrollmehrheit bei dem angeschlagenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate erreichen kann. "Dafür gibt es Chancen", sagte Merkel. Ziel sei es, die finanziellen Belastungen für den Steuerzahler möglichst gering zu halten. Zudem habe die Bundesregierung international zugesichert, dass sie keine Bank mit systemischen Risiko in die Insolvenz gehen lasse.

Das Artikelgesetz sehe Maßnahmen vor, die in anderen Ländern längst eingesetzt würden. Zugleich betonte Steinbrück, dass mit der Befristung von einigen Änderungen der Fokus allein auf die HRE gerichtet sei. Damit zeige sich, dass ein Staatseinstieg keine Grundsatzfrage sei, sondern nur für den speziellen Fall der HRE gelte.

Die in dem Gesetz gemachten Instrumentarien seien darauf gerichtet, "eine systemrelevante Bank in Deutschland zu stabilisieren und sie zu restrukturieren". Eine mögliche Pleite der HRE hätte eine "Erschütterungsdynamik". Dennoch erfolge ein Einstieg nur, wenn alle anderen Maßnahmen nicht erfolgreich anwendbar, bereits in Gang gesetzt oder gescheitert seien. Den gegenwärtigen Börsenwert des Unternehmens bezifferte Steinbrück auf rund 280 Millionen Euro. Das Institut habe einen "exorbitant hohen Kapitalbedarf".

Über den Gesetzentwurf sollen die Koalitionsfraktionen am 3. März beraten, bevor dieser am 3. April Thema im Bundesrat ist. Zugleich sind am Mittwoch Bundesjustizministerium und Bundeswirtschaftsministerium beauftragt worden, "Restrukturierungsmodelle, die sich unterhalb der Schwelle der Enteignung bewegen" zu prüfen.

(AP)
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