Kommentar zur Kommunalwahl Schwere Schlappe für die Landesregierung

Düsseldorf (RP). Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Münster fiel offenbar knapp aus - aber sie ist eindeutig: Die Kommunalwahl darf nicht zusammen mit der Europawahl am 7. Juni stattfinden. Begründung: Ein solches Vorziehen der Kommunalwahl, die eigentlich erst im Herbst fällig wäre, sei mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar.

Tatsächlich läuft die Amtszeit der Stadträte und der Bürgermeister in NRW erst am 20. Oktober aus. Wenn bereits am 7. Juni neu gewählt worden wäre, hätte es viereinhalb Monate lang ein Nebeneinander von amtierenden und (noch handlungsunfähigen) neugewählten Kommunalpolitikern gegeben. Diese Zeitspanne sei zu lang, urteilte das höchste Gericht. Maximal zulässig seien drei Monate. Das, was in Bund und Land gelte, müsse auch auf die kommunale Ebene übertragen werden.

Die Entscheidung des VGH ist ein Sieg für die Oppositionsparteien SPD und Grüne, die gegen das Vorziehen der Kommunalwahl in Münster geklagt hatten - und eine schwere Schlappe für die schwarz-gelbe Landesregierung. CDU und FDP hatten, allen Einwänden zum Trotz, das Vorziehen der Kommunalwahl durchgepaukt. Jetzt stehen sie wie die begossenen Pudel da. Besonders peinlich ist das Nein aus Münster für den FDP-Innenminister. Ingo Wolf hatte als zuständiger Fachminister das Vorhaben begleitet.

Vorsorglich hatte er am Dienstag bereits den Rückzug eingeleitet und gefordert, die Gerichtsentscheidung müsse von der Koalition "gemeinsam" getragen werden. Doch so schnell wird er nicht aus der Klemme kommen, zumal er schon länger im Kreuzfeuer der Kritik auch aus den eigenen Reihen steht. So verübeln es ihm Regierungskreise, dass er sich nicht selbst in Münster bei mündlichen Verhandlung hat blicken lassen. Kurz nach Bekanntwerden haben des Urteils die Grünen bereits seinen Rücktritt verlangt. Das wird die Regierung zunächst nicht beeindrucken, doch der Druck auf Wolf wächst.

CDU und FDP scheinen entschlossen zu sein, an einem gesonderten Wahltermin festzuhalten; ein Zusammenlegen mit der Bundestagswahl am 27. September haben sie bislang kategorisch abgelehnt, weil - so sagen sie - die Bundespolitik die Kommunalwahl überlagern würde. Doch ein gesonderter Wahltermin, genannt wird der 30. August, kostet viele Millionen. Schwarz-Gelb hatte das Vorziehen auf den 7. Juni auch mit diesem Kostenargument begründet.

Spielt es jetzt keine Rolle mehr, weil es nach ihrem Willen unbedingt zu einem gesonderten Kommunalwahltermin kommen soll? Man hat den Eindruck, Schwarz-Gelb hat sich verrannt. Die einzig vernünftige Entscheidung wäre eine Koppelung von Bundestags- und Kommunalwahlen. In fünf Jahren kann es dann zu einer Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahlen kommen. Auch die Opposition wäre nicht dagegen. Aber bitte dann auf sauberer rechtlicher Grundlage.

Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, der sich derzeit bei den Autobauern in Detroit aufhält, steht nicht nur unter Druck der FDP, die nach dem Rücktritt von Oliver Wittke eine rasche Neubesetzung des Verkehrsministeriums fordert, sondern er muss jetzt auch noch seine Kommunalpolitiker beschwichtigen, die sich schon auf die Wahl im Juni eingerichtet haben. Rüttgers hatte schon mal ruhigere Zeiten...

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