Bericht über fragwürdigen Umgang mit Krankenakten Innenministerium weist Datenschutzlücke zurück

Berlin · Vorwürfe gegen das Innenministerium: Laut Zeitungsbericht wird dort falsch mit sensiblen Daten von Mitarbeitern umgegangen. Das Ministerium dementiert.

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Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Ausgerechnet im Innenministerium soll nach einem Bericht der Zeitung "Die Welt" fragwürdig mit sensiblen Daten umgegangen werden. Wie das Blatt schreibt, sind dort seit Jahren Krankenakten, ärztliche Gutachten und Detailinformationen zu Behinderungen von Mitarbeitern hausöffentlich im elektronischen Aktensystem zugänglich.

Außerdem sollen personenbezogene Daten entgegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes und entgegen entsprechenden Hausanordnungen per E-Mail gestreut werden. Auch bei Bewerbungen von Externen soll es demnach zu Datenschutzverstößen gekommen sein. Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück.

Sie entbehrten in ihrer Pauschalität jeder Grundlage, sagte ein Sprecher am Samstag. "Im BMI (Bundesinnenministerium) wird weder systematisch gegen Datenschutzgesetze verstoßen, noch kommt es zu Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit Bewerbungsunterlagen von Externen."

"Die Welt" hatte aus ministeriumsinternem Schriftverkehr zitiert, der dem Blatt vorlag. "Im Zuge der Umstellung auf die elektronische Akte" seien "ärztliche Gutachten eingescannt, elektronisch veraktet und per Mail weitergeleitet worden. Diese Unterlagen sind einem unüberschaubaren Personenkreis zugänglich", heißt es laut "Welt" in Schreiben, die an den Personalrat, den Datenschutzbeauftragten des Ministeriums und die Leitung des Hauses gerichtet wurden. Dies sei weder mit der Dienstvereinbarung zur Nutzung der elektronischen Akte noch mit der einschlägigen Hausanordnung vereinbar. Es müsse davon ausgegangen werden, "dass hier systematisch gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird", heißt es in den Schreiben weiter.

Das Ministerium hielt dagegen: "Personalaktenrelevante Inhalte sind im BMI entsprechend den einschlägigen Vorschriften von der elektronischen Veraktung ausgenommen." Dies gelte auch für ärztliche Gutachten. In einem Einzelfall sollen jedoch ärztliche Informationen zu einer Mitarbeiterin aufgrund eines "Büroversehens" nicht wie vorgeschrieben unkenntlich gemacht worden sein. Dabei soll es sich jedoch nicht um ein ärztliches Gutachten mit Angaben zum Gesundheitszustand gehandelt haben.

(dpa)
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