Fehler wurden korrigiert Kabinett winkt Einbürgerungstest durch

Berlin (RPO). Der neue Einbürgerungstest ist beschlossene Sache. Die Bundesregierung stimmte am Mittwoch dem Katalog mit seinen 310 Fragen zu. Den Test müssen nun alle Ausländer, die Deutsche werden wollen, ab September bestehen. Nach zahlreicher Kritik an den Fragen seien alle Ungenauigkeiten korrigiert worden.

Fragen aus dem Einbürgerungstest
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Innenminister Wolfgang Schäuble wies zudem Kritik zurück, viele Fragen seien inhaltlich und sprachlich zu schwer. "Der Einbürgerungstest setzt ein Minimum an Wissen über Deutschland voraus. Der Test ist angemessen und überfordert niemanden", betonte der CDU-Politiker. Alle Prüfungsfragen seien wissenschaftlich an verschiedenen Vergleichsgruppen getestet worden, etwa an hiesigen Schülern mit und ohne Migrationshintergrund sowie an Teilnehmern von Integrationskursen. Die meisten Fragen wurden seinen Angaben zufolge im Feldversuch von über 70 Prozent richtig beantwortet. In den 60-stündigen Einbürgerungskursen, die von den Ländern angeboten werden, könnten im übrigen komplexe Fragen besonders geübt werden.

Grundlagenwissen über Rechte und Pflichten

Das Ministerium erklärte, Einbürgerungsbewerber verfügten meist über nur ausreichende Deutschkenntnisse "auf der untersten Stufe der selbständigen Sprachanwendung". Verlangt werde lediglich Grundlagenwissen über ihre Rechte und Pflichten als Staatsbürger und über die Lebensverhältnisse in Deutschland. "Daher kommt es bei den Fragen in erster Linie nicht auf die fachlich präzise Fragestellung und Antwort an", erklärte das Ministerium.

Nach der Präsentation der Fragen vor zwei Wochen hatte unter anderem das Land Niedersachsen Unrichtigkeiten moniert. Es ging unter anderem um die Frage, wo man sich über politische Themen informieren kann. Richtige Antwort sollte die "Landeszentrale für politische Bildung" sein - die es in Niedersachsen seit 2004 nicht mehr gibt. Nun heißt die korrekte Antwort: "Beim Koordinator für politische Bildung im Kultusministerium."

Kritisiert wurde auch die Frage, wen man auf Verlangen in seine Wohnung lassen muss. Hier wurde nichts geändert, richtig bleibt aus Sicht der Behörden: "den Vermieter". Ein solch generelles Recht des Vermieters gibt es jedoch nicht, wie der Deutsche Mieterbund moniert hat. Der Vermieter muss nämlich ein berechtigtes Interesse haben und vorher einen Termin abstimmen.

(ap)
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