Bundeswehr Geplanter Irak-Einsatz ist verfassungsrechtlich bedenklich

Hamburg · Der frühere Bundeswehr-Generalinspekteur Harald Kujat hat sich kritisch über den geplanten Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Nordirak geäußert. Es handele sich hier weder um einen Bündnisfall noch gebe es ein UN-Mandat. Soldaten müssten eine sichere rechtliche Grundlage haben.

Die Waffen für die Peschmerga sind gepackt
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Foto: ap

Dem Radiosender NDR 2 sagte Kujat: "Das ist verfassungsrechtlich bedenklich. Ich bin überzeugt, dass die Bundesregierung diese Frage klären muss. Die Soldaten müssen eine sichere rechtliche Grundlage für ihren Einsatz haben." Er fände es deswegen richtig, dass sich der Bundestag jetzt damit befasst.

"Worauf man auch bestehen muss, dass ein Einsatz in einem solchen Konfliktgebiet ein Höchstmaß an Sicherheit für die Soldaten gewährleisten muss. Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, damit unsere Soldaten dort nicht zu Schaden kommen. Das ist die Pflicht der Bundesregierung."

Kujat glaubt, dass Bundeswehrsoldaten auch in Kampfeinsätze verwickelt werden können. Die Entscheidung, ob es dazu kommt, liege nämlich beim Gegner: "Wenn wir in ein Konfliktgebiet gehen, lässt sich das überhaupt nicht ausschließen."

(ots)
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