Verstoß gegen Parteiengesetz CDU muss knapp 62.000 Euro Strafe zahlen

Berlin/Düsseldorf (RPO). Wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz muss die CDU rund 62.000 Euro Strafe zahlen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) habe einen entsprechenden Sanktionsbescheid erlassen, teilte die Parlamentsverwaltung am Freitag in Berlin mit.

Lammert war bei seiner Prüfung zu der Überzeugung gekommen, dass der nordrhein-westfälische Landesverband der CDU im Landtagswahlkampf 2005 durch die Wählerinitiative "Wähler für den Wechsel" unterstützt wurde. Die Partei hatte demnach auf die Organisation und Gestaltung der von der Wählerinitiative veranlassten Wahlwerbung so stark Einfluss genommen, dass ihr der Wert dieser Wahlkampfaktionen, die durch Dritte finanziert wurden, als Einnahmen und zugleich als Spenden zuzurechnen gewesen wäre. Der Gesamtwert lag laut Bundestag bei knapp 31.000 Euro. Diesen Betrag hätte die CDU in ihrem Rechenschaftsbericht 2005 als Spende der Wählerinitiative aufführen müssen, was sie aber nicht tat.

Die nordrhein-westfälische CDU erklärte am Freitag, sie habe die Auflistung im Rechenschaftsbericht inzwischen nachgeholt. Der im September damit befasste Landesvorstand habe in den Rechenschaftsbericht 2009 die Erwähnung aufgenommen und bereits Rückstellungen für mögliche Nachzahlungen eingestellt.

Die CDU betonte, die von der Wählerinitiative eingeworbenen Beträge seien nicht in die Kassen der CDU geflossen und es seien auch keine Spendenbescheinigungen ausgestellt worden. Daher sei fraglich gewesen, ob die Summe im Rechenschaftsbericht 2005 der Partei hätte erwähnt werden müssen. Generalsekretär Andreas Krautscheid (CDU) sagte, mit dem Nachzahlungsbescheid sei die Angelegenheit nun in "korrekter Art und Weise bereinigt und abgeschlossen worden".

(apd/felt)
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