Verschärfung des Asylrechts Bundesregierung will auch Kranke abschieben

Berlin · Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will gesundheitliche Gründe für ein Abschiebungsverbot nur noch im Ausnahmefall akzeptieren. Zudem will der Minister die Flüchtlinge stärker an den Kosten für die Integration beteiligen.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU).

Innenminister Thomas de Maizière (CDU).

Foto: dpa, nie pil his

Die Bundesregierung hält trotz aller Widerstände innerhalb der Koalition und von seiten einiger Asylhilfeorganisationen an ihrem Vorhaben fest, das Asylrecht einschneidend zu verschärfen. Das geht aus dem aktualisierten Entwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für das "Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Die Neufassung datiert vom 15. Januar.

Die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber soll erheblich erleichtert werde. So sollen gesundheitliche Gründe nur noch im Ausnahmefall als Abschiebungshindernis akzeptiert werden. Demnach sollen abgelehnte Asylbewerber nur noch dann von der Ausreise verschont bleiben, wenn sich durch ihre Abschiebung eine "lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung" verschlechtern würde. Zudem muss die medizinische Versorgung im Heimatland nicht mit der in Deutschland vergleichbar sein. "Eine ausreichende medizinische Versorgung liegt in der Regel auch vor, wenn diese nur in einem Teil des Zielstaats gewährleistet ist." Konkret: Ein Flüchtling kann nach Afghanistan abgeschoben werden, auch wenn die Gesundheitsversorgung nur in Kabul gewährleistet ist.

Von den rund 2000 Asylanträgen, die das Migrationsamt täglich bearbeitet, werden etwa 1000 negativ beschieden. Doch die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber gelingt oft nicht, weil die Betroffenen mit allen Mitteln versuchen, ihre Ausreise zu verhindern. So wird zunächst Einspruch eingelegt und ein Folgeantrag gestellt. Kurz vor dem Abschiebetermin werden dann ärztliche Atteste vorgelegt, nach denen der Asylbewerber aus medizinischen Gründen nicht abgeschoben werden kann. Diese Gründe "können oftmals nicht nachvollzogen werden, da keine einheitlichen Vorgaben für die zu erbringenden Atteste bestehen", heißt es nun in dem Gesetzentwurf des Innenministers. Oftmals würde ein Gefälligkeitsattest von "befreundeten" Ärzten die Abschiebung verhindern, klagt ein Landrat aus NRW, der mit der Abschiebepraxis vertraut ist. Künftig müssen Asylbewerber eine "qualifizierte ärztliche Bescheinigung" von staatlich ausgesuchten Ärzten, etwa Amtsärzten, vorlegen.

Außerdem will der Innenminister die Flüchtlinge stärker an den Kosten für die Integration beteiligen. So sollen die Asylbewerber künftig für Deutschkurse pauschal zehn Euro pro Monat bezahlen. Die SPD muss dem Asylpaket II, das nächste Woche ins Kabinett kommen soll, noch zustimmen. Einige SPD-Länderregierungschefs, etwa Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz, drängen auf eine rasche Umsetzung. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisierte dagegen die Vorschläge und befürchtet, dass dadurch vielen Menschen der Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt bleibe.

Unterdessen hat Österreichs Regierung eine Obergrenze für Flüchtlinge beschlossen. Angesichts der begrenzten Möglichkeiten müsse sein Land nationale Maßnahmen ergreifen, sagte Bundeskanzler Werner Faymann am Mittwoch. Bis 2019 sollen maximal 130.000 Flüchtlinge aufgenommen werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte den Vorstoß am Rande eines Treffens mit CSU-Landtagsabgeordneten in Wildbad Kreuth.

(brö)
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